21.11.2024
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Dokument-Nr. 30505

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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschluss05.07.2021

Fernwärmenetz im Land Berlin bleibt bei VattenfallZulassung der Berufung nicht gerechtfertigt

Das OVG Berlin-Brandenburg hat den Antrag des Landes Berlin auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des VG Berlin vom 30.06.2017 abgelehnt.

Das Urteil, wonach das Land Berlin keinen Anspruch auf die Herausgabe des von der Vattenfall Wärme Berlin AG (vormals Vattenfall Europe Wärme AG) im Land betriebenen Fernwärmenetzes hat, ist damit rechtskräftig.

Heraus­ga­be­ver­langen nicht auf analoge Anwendung zivil­recht­licher Vorschriften gestützt

Das Verwal­tungs­gericht hatte festgestellt, dass sich der geltend gemachte Anspruch auf Übereignung des Netzes nicht aus dem von den Beteiligten geschlossenen Konzes­si­ons­vertrag ergebe. Das Heraus­ga­be­ver­langen könne auch nicht auf eine entsprechende Anwendung zivil­recht­licher Vorschriften gestützt werden. Schließlich folge ein solcher Eigen­tums­über­tra­gungs­an­spruch auch nicht aus dem Berliner Straßengesetz. Die hiergegen vom Land Berlin erhobenen Einwände haben nach Auffassung des 11. Senats eine Zulassung der Berufung nicht gerechtfertigt.

Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/ab)

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