21.11.2024
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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschluss08.08.2024

Kein Eilrechtsschutz gegen künftige Genehmigungen für Waffenlieferung an IsraelPrognose eines möglichen künftigen Verstoßes gegen völker­rechtliche Verpflichtungen nicht möglich

Das Verwal­tungs­gericht Berlin hatte es mit Beschlüssen vom 10. Juni 2024 abgelehnt, der Bundesregierung im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes die Genehmigung von Waffen­lie­fe­rungen an Israel zu untersagen. Das Oberver­wal­tungs­gericht Berlin-Brandenburg hat diese Entscheidung nunmehr bestätigt und die gegen einen der drei erstin­sta­nz­lichen Beschlüsse eingelegte Beschwerde zurückgewiesen.

Das Verwal­tungs­gericht hatte ausgeführt, der auf vorbeugenden vorläufigen Rechtsschutz gerichtete Antrag sei unzulässig, da sich nicht mit der erforderlichen Bestimmtheit absehen lasse, welche Entscheidungen die Bundesregierung künftig treffen müsse und unter welchen tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen sie ergingen.

Prognose ist nicht möglich

Es lasse sich nicht prognostizieren, dass die Bundesregierung Genehmigungen von Waffenlieferungen unter Verstoß gegen völker­rechtliche Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland erteilen werde. Dem hat sich der 1. Senat des Oberver­wal­tungs­ge­richts angeschlossen.

Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/pt)

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