15.11.2024
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Dokument-Nr. 3359

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Beschluss16.11.2006Oberverwaltungsgericht Berlin-BrandenburgOVG 1 S 143.06
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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschluss16.11.2006

Demonstrationen in Halbe laufen wie geplant abBeschwerde der Rechten erfolglos

Das Oberver­wal­tungs­ge­richts Berlin-Brandenburg hat die Beschwerde des Anmelders der Versammlung unter dem Motto "Ruhm und Ehre dem deutschen Frontsoldaten und den europäischen Freiwilligen" gegen den Beschluss des Verwal­tungs­ge­richts Frankfurt (Oder) zurückgewiesen.

Die vom dortigen Polizei­prä­sidium ausgesprochene räumliche Beschränkung auf den Bahnhofs­vorplatz und dessen nähere Umgebung in Halbe ist danach nicht zu beanstanden. Damit dürfen die Veranstalter keine Auftakt­kund­gebung im Bereich der Lindenstraße abhalten und sich auch nicht für eine Zwischen­kund­gebung und Kranz­nie­der­le­gungen zum Vorplatz der Kriegs­grä­ber­stätte begeben. Die für die gleiche Zeit vom Aktionsbündnis gegen Gewalt, Recht­s­ex­tre­mismus und Fremden­feind­lichkeit unter dem Motto "Tag der Demokraten" in der Lindenstraße in Halbe geplante Versammlung kann somit ebenfalls stattfinden.

Der 1. Senat hat seine Entscheidung zusammenfassend wie folgt begründet: Obwohl die Versammlung unter dem Motto "Ruhm und Ehre dem deutschen Frontsoldaten und den europäischen Freiwilligen" zu einem früheren Zeitpunkt angemeldet worden sei, haben sich die Veranstalter nicht durchsetzen können, weil die für denselben Ort und dieselbe Zeit später angemeldete Versammlung des Aktio­ns­bünd­nisses keine reine Verhin­de­rungs­ver­an­staltung sei. Die Versamm­lungs­behörde habe die konkurrierenden Interessen der beiden Versammlungen sachgerecht abgewogen und der Versammlung des Aktio­ns­bünd­nisses den Vorrang an dem konkreten Versammlungsort im Bereich der Lindenstraße einräumen dürfen.

Das erst am 31. Oktober 2006 in Kraft getretene Gräberstätten-Versamm­lungs­gesetz des Landes Brandenburg spielte bei der Entscheidung des Gerichts keine Rolle.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 42/06 des OVG Berlin-Brandenburg vom 16.11.2006

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