15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen einen großen Platz mit einer Demonstration.
ergänzende Informationen

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Urteil20.11.2008

Rechtmäßigkeit des Verbotes eines Aufzuges der Jugend­or­ga­ni­sation der NPD am 8. Mai 2005 bestätigt

Das Oberver­wal­tungs­gericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass der von den Jungen Natio­na­l­de­mo­kraten - der Jugend­or­ga­ni­sation der NPD - für den 8. Mai 2005 unter dem Motto "60 Jahre Befreiungslüge - Schluss mit dem Schuldkult" geplante Aufzug vom Alexanderplatz bis zum Bahnhof Friedrichstraße zu Recht nicht hat stattfinden dürfen.

Der Aufzug war von der Polizei untersagt worden, nachdem die Aufzugsstrecke - insbesondere an der Liebknecht­brücke - von tausenden von Veran­stal­tungs­gegnern blockiert worden war und die Polizei keine Möglichkeit sah, die Strecke zu räumen.

Der Senat hat ebenso wie das Verwal­tungs­gericht Berlin (siehe VG Berlin, Urteil v. 08.03.2006 - VG 1 A 98.05 -) entschieden, dass eine Notstandslage vorgelegen habe, bei der ein Einschreiten gegen die Blockierer zu unver­hält­nis­mäßigen Folgen für Leib und Leben von Versamm­lungs­teil­nehmern, Polizeibeamten und anderen Personen geführt hätte. Die Klägerin hatte dagegen insbesondere geltend gemacht, dass das beklagte Land die Notstandslage gezielt herbeigeführt habe, um den geplanten Aufzug zu vereiteln. Dem ist der Senat nach Anhörung der verant­wort­lichen Polizeiführer nicht gefolgt; für eine gezielte Herbeiführung der eingetretenen Notstandslage durch die Polizei haben sich keine Anhaltspunkte ergeben.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 27/08 des OVG Berlin-Brandenburg vom 20.11.2008

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil7032

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI