21.11.2024
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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschluss27.07.2021

OVG bestätigt: Kein Anspruch der Desiderius-Erasmus-Stiftung auf Erwähnung auf der Webseite des Bundes­innen­ministeriumsAnspruch ergibt sich weder aus dem Neutra­li­tätsgebot noch aus dem allgemeinen Gleich­­be­hand­lungsgebot

Das Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg hat in einem Eilverfahren die Beschwerde der Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) gegen einen Beschluss des Verwal­tungs­ge­richts Berlin zurückgewiesen. Das Verwal­tungs­gericht hatte entschieden, dass die DES keinen Anspruch darauf hat, auf der Internetseite des Bundes­mi­nis­teriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) erwähnt zu werden.

Die DES ist eine der AfD nahestehende Stiftung. Sie will erreichen, dass sie auf der Webseite des BMI in einem Artikel über politische Stiftungen unter Darstellung ihres Logos und Schriftzuges sowie unter Verlinkung auf ihre Homepage erwähnt wird. In diesem Beitrag werden sechs politische Stiftungen, die anderen im Bundestag vertretenen Parteien nahestehen, in entsprechender Weise aufgeführt. Die DES beruft sich als eine der größten Opposi­ti­o­ns­fraktion im Deutschen Bundestag nahestehende Stiftung auf den Grundsatz der Chancen­gleichheit im partei­po­li­tischen Wettbewerb.

OVG: Kein Anspruch auf Gleich­be­handlung mit staatliche geförderten Stiftungen

Das Verwal­tungs­gericht hatte zur Begründung seiner ablehnenden Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt, dass die DES als politische Stiftung sich nicht auf das aus Art. 21 Abs. 1 GG folgende staatliche Neutra­li­tätsgebot berufen könne, denn dieses Gebot gelte nur für politische Parteien. Ein Anspruch auf Gleich­be­handlung aus Art. 3 Abs. 1 GG komme nicht in Betracht, weil entsprechend der Verwal­tung­s­praxis des BMI in dem Artikel lediglich diejenigen Stiftungen genannt worden seien, die eine staatliche Förderung erhielten. Die DES sei bislang aber nicht aus Haushalts­mitteln gefördert worden. Der Vortrag im Beschwer­de­ver­fahren hat keine andere Beurteilung gerechtfertigt.

Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/ab)

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