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Dokument-Nr. 33009

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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Urteil16.06.2023

Keine Klagemög­lichkeit gegen den BDS-Beschluss des Bundestages vor den Verwaltungs­gerichtenVerfahren dem Verfas­sungsrecht zuzuordnen

Das Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg hat in einem Berufungs­ver­fahren entschieden, dass der Beschluss des Deutschen Bundestages vom 17. Mai 2019 mit dem Titel "Der BDS-Bewegung entschlossen entgegentreten - Antisemitismus bekämpfen" nicht von den Verwaltungs­gerichten überprüft werden kann.

Die Kläger, die die BDS-Bewegung unterstützen, haben sich mit ihrem Berufungs­ver­fahren gegen ein Urteil des Verwal­tungs­ge­richts Berlin gewandt, das den Rechtsweg zu den Verwal­tungs­ge­richten bejaht, den Bundestagsbeschluss in der Sache jedoch nicht beanstandet hat.

Verwal­tungs­ge­richte nicht zuständig - verfas­sungs­rechtliche Streitigkeit

Dieser Würdigung ist das OVG nicht gefolgt. Er hat die Klage als verfas­sungs­rechtliche Streitigkeit bewertet, die nicht in die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte fällt. Da der Bundestag den Parla­ments­be­schluss in seiner Eigenschaft als Gesetz­ge­bungsorgan gefasst und sich hierbei auf sein allge­mein­po­li­tisches Mandat berufen hat, ist das hiergegen geführte Verfahren dem Verfassungsrecht zuzuordnen. Eine inhaltliche Überprüfung des Beschlusses als solchem ist daher dem Bundes­ver­fas­sungs­gericht vorbehalten. Die Revision wurde wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.

Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/ab)

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