23.11.2024
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Dokument-Nr. 33999

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Urteil16.05.2024Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg11 A 22/21 und 11 A 31/22
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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Urteil16.05.2024

"Klimaklagen" der DUH erfolgreichBundesregierung muss beim Klimaschutz nachschärfen

Das Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg hat zwei Klagen der Deutschen Umwelthilfe stattgegeben und die Bundesregierung verurteilt, das Klima­schutz­programm 2023 um die erforderlichen Maßnahmen zu ergänzen, damit das Klimaschutzziel nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Klima­schutz­gesetz für das Jahr 2030 erreicht, die in Anlage 2 zum Klima­schutz­gesetz festgelegten sektor­spe­zi­fischen Jahres­emissions­mengen eingehalten sowie die Klima­schutzziele für den LULUCF-Sektor nach § 3 a Abs. 1 Klima­schutz­gesetz erreicht werden.

Das erst im vergangenen Oktober beschlossene Programm erfülle nicht vollständig die gesetzlichen Vorgaben. Basis für die verhandelten DUH-Klagen waren die Vorgaben des Klima­schutz­ge­setzes für verschiedene Sektoren zur Minderung des Ausstoßes an Treibhausgasen für die Jahre 2024 bis 2030.

Bisherigen Klima­schutz­maß­nahmen reichen nicht aus

Der Senat ist zu der Überzeugung gelangt, dass dieses die gesetzlichen Vorgaben nicht vollständig erfülle, da es die verbindlichen Klima­schutzziele und den festgelegten Reduktionspfad für die einzelnen Sektoren bis auf den Sektor Landwirtschaft nicht einhalte. Zudem hat der Senat festgestellt, dass das Klima­schutz­programm 2023 an methodischen Mängeln leide und teilweise auf unrealistischen Annahmen beruhe. In einem Verfahren haben zusätzlich drei natürliche Personen geklagt, die ihre Klagen im Laufe der mündlichen Verhandlung zurückgenommen haben. Die Revision zum Bundes­ver­wal­tungs­gericht wurde zugelassen.

Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/ab)

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