21.11.2024
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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschluss28.02.2024

OVG bestätigt Pflicht zur Vorlage eines Masern­immunitäts­nachweises für schulpflichtige KinderZwangsgeld zur Erhöhung der Impfquote möglich

Das Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg hat in mehreren Eilverfahren die Beschwerden von Eltern schul­pflichtiger Kinder gegen Entscheidungen des Verwal­tungs­ge­richts Berlin zurückgewiesen, wonach Gesund­heit­sämter für den Schulbesuch den Nachweis einer Impfung oder Immunität gegen Masern fordern dürfen, sofern keine Kontra­in­di­kation besteht. Für den Fall, dass der Nachweis nicht vorgelegt wird, kann auch ein Zwangsgeld angedroht werden.

Die Bestimmungen des Infek­ti­o­ns­schutz­ge­setzes zur Nachweispflicht seien angesichts der hochan­ste­ckenden Viruskrankheit mit möglicherweise schwerwiegenden Komplikationen nicht offenkundig verfas­sungs­widrig, so das OVG. Zwar greife die Nachweispflicht in das Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 des Grundgesetzes ein. Die Regelung sei aber verhältnismäßig, weil sie - wie das Bundes­ver­fas­sungs­gericht bereits zur Nachweispflicht bei noch nicht schul­pflichtigen Kindern entschieden habe einen legitimen Zweck verfolge und nicht außer Verhältnis zur Schwere des Eingriffs stehe.

Androhung eines Zwangsgeldes vom Masern­schutz­gesetz gedeckt

Der Gesetzgeber des Masern­schutz­ge­setzes sei von einer grundsätzlich bestehenden "Impfpflicht" bzw. "verpflichtenden Impfung" ausgegangen. Er habe lediglich von deren Durchsetzung im Wege des unmittelbaren Zwangs abgesehen. Andere Zwangsmittel wie Zwangsgeld und Geldbuße seien hingegen vorgesehen, um eine tatsächliche Erhöhung der Impfquote in Schulen und sonstigen Gemein­schaft­s­ein­rich­tungen - und damit letztlich in der gesamten Bevölkerung - zu erreichen. Die Beschlüsse sind unanfechtbar.

Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/ab)

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