18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 3392

Drucken
Urteil23.11.2006Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg 5 B 11.05, 5 B 15.05, 5 B 16.05, 5 B 17.05, 5 B 18.05
ergänzende Informationen

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Urteil23.11.2006

Förde­rungs­kürzung im sozialen Wohnungsbau in Berlin rechtmäßigDefizit im Landeshaushalt rechtfertigt moderate Kürzung

Das Land Berlin durfte die Subventionen im sozialen Wohnungsbau außerplanmäßig kürzen. Das hat das Oberver­wal­tungs­gericht Berlin-Brandenburg entschieden und damit erstin­sta­nzliche Urteile des Verwal­tungs­ge­richts Berlin bestätigt.

Das Oberver­wal­tungs­gericht Berlin-Brandenburg hat in mehreren Berufungs­ver­fahren von Wohnungs­un­ter­nehmen gegen das Land Berlin darüber entschieden, ob das Land Berlin Subventionen für Wohnungs­un­ter­nehmen kürzen darf. Solche Kürzungen hat das Land Berlin in ca. 3000 Fällen vorgenommen. Die betreffenden Subventionen wurden in den Jahren 1990 bis 2000 für die Errichtung und den Betrieb von Sozialwohnungen zur Absenkung der Mieten bewilligt. Die Bewilligungen enthielten jedoch den Vorbehalt, die in viertel­jähr­lichen Raten auszuzahlenden Subventionen zu vermindern, wenn dies zur Fortführung des sozialen Wohnungsbaus erforderlich und mit Blick auf die Wirtschafts- und Einkom­men­s­ent­wicklung vertretbar ist. Auf der Grundlage dieses Vorbehalts hatte der Berliner Senat je eine Kürzung in Höhe von rund ,17 € monatlich je Quadratmeter Wohnfläche ab April 2004 und ab April 2005 angeordnet. Dadurch erhöht sich von diesen Zeitpunkten an die Miete zum Beispiel für eine 70 m² große Wohnung um rund 12,00 € pro Monat.

Das Oberver­wal­tungs­gericht hat die Rechtmäßigkeit dieser Kürzung bejaht und damit erstin­sta­nzliche Urteile des Verwal­tungs­ge­richts Berlin bestätigt.

Es handele sich um eine moderate Kürzung, die angesichts des Defizits des Landeshaushalts die weitere Zahlung von Mitteln für den sozialen Wohnungsbau erleichtere. Danach habe die Berliner Senats­ver­waltung die Kürzung im Rahmen ihrer politischen Gestal­tungs­mög­lichkeit für erforderlich ansehen dürfen. Die Wirtschafts- und Einkom­men­s­ent­wicklung in Berlin stehe einer solchen Kürzung nicht entgegen. Hierbei hat das Gericht auf die durch­schnitt­lichen Haushalt­s­ein­kommen und die Lebens­hal­tungs­kosten in Berlin zurückgegriffen, über die das Statistische Landesamt Aufschluss gibt. Danach sei die Einkom­men­s­ent­wicklung zwar nur schwach positiv, liege aber oberhalb des Anstiegs der Lebens­hal­tungs­kosten. Das Land Berlin habe deshalb die Förde­rungs­kürzung ohne Rechtsfehler als vertretbar einschätzen dürfen.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 44/06 des OVG Berlin-Brandenburg vom 23.11.2006

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil3392

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI