18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen einen Schreibtisch mit einem Tablet, einer Kaffeetasse und einem Urteil.

Dokument-Nr. 110

Drucken
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Zweibrücken Urteil15.12.2004

Verletzung der Würde des Gerichts durch Zuschlagen der SaaltürEin lauter Abgang kann teuer werden

Wer bei Gericht aus Wut die Türen knallt, muss mit einem Ordnungsgeld von rund 200,- EUR rechnen. Das geht aus einem Urteil des Oberlan­des­ge­richts Zweibrücken hervor.

Gar nicht einverstanden mit dem Richterspruch war ein Wohnungs­ei­gentümer in einem Streit über seine Rechte vor dem Amtsgericht Ludwigshafen. Er verließ deshalb den Gerichtssaal, indem er die Saaltür mit Wucht zuschlug, um seiner Empörung gebührend Ausdruck zu verleihen. Als Ungebühr wertete indessen der Richter diesen lauten Abgang und verhängte gegen den Störenfried wegen Verletzung der Würde des Gerichts ein Ordnungsgeld von 200 €.

Dagegen beschwerte sich der Gemaßregelte beim Pfälzischen Oberlan­des­gericht mit dem Argument, es sei schon nicht so arg gewesen, die Tür sei ihm vielmehr aus der Hand gefallen. Diese Entschuldigung fand jedoch beim 3. Senat kein Gehör: Das gerichtliche Protokoll über den spektakulären Abgang sei unmiss­ver­ständlich und schließe weitere Aufklärung im Beschwer­de­ver­fahren aus. Es blieb somit bei der Strafe von 200 € für den Türknaller.

Quelle: ra-online, Pressemeldung des OLG Zweibrücken vom 06.01.2005

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil110

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI