18.10.2024
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Dokument-Nr. 19317

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Beschluss21.10.2013Oberlandesgericht Stuttgart5 Ss 337/13
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NZV 2014, 535Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV), Jahrgang: 2014, Seite: 535
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Vorinstanz:
  • Amtsgericht Heilbronn, Urteil21.02.2013
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss21.10.2013

Absehen eines dreimonatigen Fahrverbots bei sonst drohender Kündigung durch ArbeitgeberVoreintragung wegen Führens eines Kraftfahrzeugs unter Canna­bi­seinfluss kann unerheblich sein

Von einem dreimonatigen Fahrverbot ist trotz bestehender Voreintragung wegen Führens eines Kraftfahrzeugs unter Canna­bi­seinfluss abzusehen, wenn durch das Fahrverbot eine Kündigung durch den Arbeitgeber droht. Die Voreintragung kann einerseits nicht zur Begründung des dreimonatigen Fahrverbots herangezogen werden und andererseits zur Begründung warum die drohende Existenz­ge­fährdung für das dreimonatige Fahrverbot unerheblich ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlan­des­ge­richts Stuttgart hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund einer Alkoholfahrt verurteilte das Amtsgericht Heilbronn einen Berufskraftfahrer im Februar 2013 zur Zahlung einer Geldbuße von 500 EUR. Zudem verhängte es wegen einer Voreintragung aufgrund einer Fahrt unter Canna­bi­seinfluss im Juni 2011 ein Fahrverbot von drei Monaten. Gegen diese Entscheidung legte der Berufs­kraft­fahrer Rechts­be­schwerde ein. Er führte an, dass bei einem dreimonatigen Fahrverbot eine Kündigung seiner Arbeitgeberin drohe. Er beantragte daher eine Herabsetzung des Fahrverbots auf einen Monat. Das Amtsgericht hielt dies für unbeachtlich und verwies zur Begründung auf die Voreintragung.

Herabsetzung des Fahrverbots auf ein Monat trotz Voreintragung

Das Oberlan­des­gericht Stuttgart entschied zu Gunsten des Berufs­kraft­fahrers und hob daher die erstin­sta­nzliche Entscheidung auf. Zwar sei es richtig aufgrund der Voreintragung ein dreimonatiges Fahrverbot anzuordnen. Es sei jedoch die drohende Existenzgefährdung zu berücksichtigen gewesen. Das Amtsgericht habe in diesem Zusammenhang zu Unrecht die Voreintragung mit herangezogen.

Verstoß gegen Doppel­ver­wer­tungs­verbot

Nach Auffassung des Oberlan­des­ge­richts habe ein Verstoß gegen das Doppel­ver­wer­tungs­verbot aus § 46 Abs. 3 StGB vorgelegen. Die Vorschrift sei auch im Ordnungs­wid­rig­kei­tenrecht anzuwenden. Danach hätte das Amtsgericht die Voreintragung wegen des Führens eines Kraftfahrzeugs unter Canna­bi­seinfluss einerseits nicht als Begründung für das dreimonatige Fahrverbot und andererseits als Begründung für das außer Acht lassen der drohenden Existenz­ge­fährdung heranziehen dürfen. Die zweimalige Verwendung der Voreintragung sei unzulässig gewesen.

Quelle: Oberlandesgericht Stuttgart, ra-online (vt/rb)

der Leitsatz

Von einem dreimonatigen Fahrverbot ist trotz bestehender Voreintragung wegen Führens eines Kraftfahrzeugs unter Canna­bi­seinfluss abzusehen, wenn durch das Fahrverbot eine Kündigung durch den Arbeitgeber droht. Die Voreintragung kann einerseits nicht zur Begründung des dreimonatigen Fahrverbots herangezogen werden und andererseits zur Begründung warum die drohende Existenz­ge­fährdung für das dreimonatige Fahrverbot unerheblich ist (rao).

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