21.11.2024
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Oberlandesgericht Stuttgart Urteil03.02.2011

„So wichtig wie das tägliche Glas Milch“ – Werbeslogan irreführendWerbeaussage verschleiert wesentliche Punkte des Produkts

Das Oberlan­des­gericht Stuttgart hat einem Milch­pro­dukte­her­steller untersagt, weiter mit dem Slogan „So wichtig wie das tägliche Glas Milch“ zu werben, da die Werbeaussage zur Irreführung des Verbrauchers führen kann.

Im zugrunde liegenden Streitfall beanstandete die Wettbe­wer­bs­zentrale die Werbeaussage „So wichtig wie das tägliche Glas Milch“ auf einem Früchtequark als Irreführung des Verbrauchers, weil sie nach ihrer Auffassung wesentliche Punkte verschleiert. Zwar weist das Produkt den gleichen Calciumgehalt wie Milch auf, enthält aber gleichzeitig die mehrfache Menge an Zucker. Mit dem Slogan werde den Eltern suggeriert, man könne das „tägliche Glas Milch“ durch den (zuckerhaltigen) Früchtequark ersetzen.

Landgericht Stuttgart schließt Irreführung des Verbrauchers aus

Das Landgericht Stuttgart hatte die Klage der Wettbe­wer­bs­zentrale abgewiesen. Der Verbraucher werde durch die Aussage nicht irregeführt, da er das Produkt lediglich als Ergänzung zu Milch begreife. Zur Information über die Zusammensetzung könne er das Zutaten­ver­zeichnis lesen, aus dem sich der Zuckeranteil ergebe.

OLG Stuttgart gibt Klage statt

Das Oberlan­des­gericht Stuttgart hat nunmehr mit seinem Urteil die Auffassung der Wettbe­wer­bs­zentrale bestätigt.

Quelle: Wettbewerbszentrale/ra-online

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