18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen einen Schreibtisch mit einem Tablet, einer Kaffeetasse und einem Urteil.

Dokument-Nr. 1829

Drucken
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil02.02.2006

Freistaat Sachsen unterliegt im Streit um Herausgabe eines Gemäldes

Das Oberlan­des­gerichs Stuttgart hatte über einen Heraus­ga­be­an­spruch eines Gemäldes des Freistaates Sachsen zu entscheiden.

Der Freistaat Sachsen ist unstreitig Eigentümer des Gemäldes "Maria im Gebet". Dieses Kunstwerk ist bei Kriegsende 1945 in Berlin abhanden gekommen. Der Beklagte Ziff. 2 hat es 2003 in München auf einem Flohmarkt für 300,-- € gekauft, restauriert und durch die Beklagte Ziff. 1, ein in Stuttgart ansässiges Auktionshaus, versteigern lassen. Die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden wurden durch den Auktionskatalog auf das Bild aufmerksam und forderten es zurück.

Klage und Berufung hatten keinen Erfolg.

Das Oberlan­des­gericht hat entschieden, dass der Heraus­ga­be­an­spruch des Klägers verjährt sei. Die 30-jährige Verjäh­rungsfrist habe 1945 zu laufen begonnen. Der Heraus­ga­be­an­spruch sei daher bereits bei Erwerb des Bildes durch den Beklagten Ziff. 2 verjährt gewesen.

Die Beklagten hätten auch beim Erwerb bzw. bei Annahme zur Auktion nicht gewusst, dass es sich um ein den Staatlichen Kunstsammlungen Dresden gehörendes Gemälde gehandelt habe. Dies stehe erst aufgrund des Gutachtens eines Kunst­sach­ver­ständigen vom Oktober 2005 fest und sei dementsprechend auch von den Beklagten anerkannt worden.

Quelle: Pressemitteilung des OLG Stuttgart vom 02.02.2006

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil1829

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI