Dokument-Nr. 12409
Permalink https://urteile.news/
Landgericht Dortmund Urteil14.10.2011
Schadensersatzklage gegen das Land Nordrhein-Westfalen wegen eines abhanden gekommenen BildesLaut Kunstsachverständigem ist das Bild ein wertloser Faksimiledruck
Das Landgericht Dortmund musste über eine Klage gegen das Land Nordrhein-Westfalen in Höhe von 32 Millionen Euro wegen eines abhanden gekommenen Bildes entscheiden.
Im Jahre 2004 wurde das Bild, um das es in diesem Rechtsstreit ging, im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Essen beschlagnahmt. Es bestand der Verdacht, dass es gefälscht war.
Trotz Verwahrung im Panzerschrank Bild abhanden gekommen
Das beschlagnahmte Bild wurde bei der Staatsanwaltschaft Essen in einem Panzerschrank verwahrt. Als der Kläger das Bild im Juli 2006 wieder heraus verlangte, musste die Staatsanwaltschaft Essen feststellen, dass das Bild abhanden gekommen war. Nachfolgende Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nach dem Verbleib des Bildes blieben ohne Erfolg.
Echtheit des Bildes vom Land Nordrhein-Westfalen angezweifelt
Der Hauptstreitpunkt der Parteien in dem Rechtsstreit war die Echtheit des Bildes. Der Kläger hat behauptet, es handele sich um ein Originalwerk des französischen Malers Pierre-Auguste Renoir, das einen Wert von 32 Millionen Euro habe. Dagegen ging das Land Nordrhein-Westfalen davon aus, dass das Bild nur ein Druck eines Originalbildes sei, das keinen relevanten Marktwert besitze.
Trotz Pflichtverletzung des Staatsanwaltschaft kein Schadensersatz für Kläger
Die Kammer hat die Klage abgewiesen. Eine schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. In der mündlichen Verhandlung hat die Kammer deutlich gemacht, dass die Staatsanwaltschaft Essen ihre Pflichten verletzt habe, indem das von ihr verwahrte Bild abhanden gekommen sei. Einem Anspruch des Klägers auf Schadensersatz stünde allerdings – wie die Kammer zu erkennen gegeben hat – entgegen, dass es sich bei dem Bild nach den überzeugenden Feststellungen einer von der Kammer beauftragen Kunstsachverständigen, die ihr schriftliches Gutachten in der heutigen Verhandlung erläuterte, um einen wertlosen Faksimiledruck handele.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 14.10.2011
Quelle: Landgericht Dortmund/ ra-online
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil12409
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.