Dokument-Nr. 10040
Permalink https://urteile.news/
Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss14.09.2009
OLG Saarland zum erneuten Zusammenleben eines Ehepaares während des TrennungsjahresZusammenleben für einen Zeitraum von mehr als drei Monaten gilt als Fortserten der Ehe
Trennt sich ein Ehepaar und probiert im Verlauf des Trennungsjahres erneut zusammenzuleben, gilt dieser Versuch bis zu einer Obergrenze von drei Monaten als Versöhnungsversuch. Ist der Zeitraum länger, gilt die Ehe als fortgesetzt, und die Berechnung der Trennungszeit beginnt von Neuem. Dies entschied das Oberlandesgericht Saarbrücken.
Das Paar des zugrunde liegenden Streitfalls, das bereits getrennt lebte, unternahm in der Zeit vom 1. Juli bis zum 29. Oktober 2008 einen Versöhnungsversuch. Dieser führte im Ergebnis dazu, dass das Trennungsjahr erst ein Jahr später, am 29. Oktober 2009, ablief. Hier gegen wandte sich der Mann vor Gericht.
Längeres erneutes Zusammenleben beeinflusst Lauf des Trennungsjahres
Die Richter des Oberlandesgerichts Saarbrücken argumentierten, genau wie das Familiengericht in der ersten Instanz, jedoch wie folgt: Bis zu einer Dauer von drei Monaten könne man von einem „Zusammenleben über kürzere Zeit“ sprechen. Somit handele es sich um einen Versöhnungsversuch, der den Lauf des Trennungsjahres nicht beeinflusse. Bei einem länger andauernden Zeitraum könne man davon ausgehen, dass sich das Paar noch nicht endgültig voneinander abgewandt hätte. Daher beginne die Laufzeit des Trennungsjahres danach erneut.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 04.08.2010
Quelle: Arbeitsgemeinschaft Familienrecht/ra-online
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss10040
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.