23.11.2024
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Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.
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Oberlandesgericht Saarbrücken Urteil29.11.2005

Zum Schmerzensgeld für Kopfschmerzen nach einem VerkehrsunfallKopfschmerzen nach Unfall sind grundsätzlich als Unfallfolge zu werten

Wenn ein Autofahrer nach einem unverschuldeten Unfall über chronische Kopfschmerzen leidet, muss die Kfz-Haftpflicht­ver­si­cherung Schmerzensgeld zahlen, es sei denn sie kann nachweisen, dass die Schmerzen nicht auf den Unfall zurückzuführen sind. Das hat das Oberlan­des­gericht Saarbrücken entschieden.

Im Fall hatte der Kläger bei dem Unfall erhebliche Kopfver­let­zungen erlitten (frontales offenes Schäde­l­hirn­trauma, massive Mittel­ge­sichts­frakturen, eine Orbita­d­a­ch­fraktur, Unter­kie­fer­frakturen). Der Unfall­ve­r­ur­sacher starb an den Unfallfolgen. In der Folgezeit stellten sich beim Kläger migräneartige Kopfschmerzen ein.

Die Haftpflicht­ver­si­cherung wollte jedoch die Kopfschmerzen nicht anerkennen, da der Kläger auch eine entsprechende Prädisposition aufweisen könnte, wie ein Sachver­ständiger vor Gericht ausführte.

Die Richter des Oberlan­des­ge­richts Saarbrücken folgten der Argumentation der Versicherung nicht. Sie schlossen einen Ursachen­zu­sam­menhang zwischen Kopfschmerzen und Unfall nicht aus. Vor dem Unfall habe der Kläger nach Zeugenaussagen über keinerlei Kopfschmerzen geklagt. Es bestünde kein vernünftiger Zweifel daran, dass die erstmals zeitnah zum Unfallereignis aufgetretenen Schmerzen ursächlich auf die gravierenden Primärfolgen zurückzuführen seien.

Wenn der Geschädigte eine Primä­r­ver­letzung erlitten habe, dann sei die Frage, ob der Unfall über diese Primä­r­ver­letzung hinaus auch für weitere Beschwerden des Klägers ursächlich sei, eine Frage der am Maßstab des § 287 ZPO zu prüfenden haftungs­aus­fül­lenden Kausalität.

Quelle: ra-online

der Leitsatz

Zu den Bewei­san­for­de­rungen an den Nachweis unfal­lur­säch­licher Kopfschmerzen nach einem schweren Verkehrsunfall.

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