18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Rostock Urteil10.07.2009

Gemeinde haftet für ihre Baumkon­trolleure, wenn ein Baum umfällt und einen Unfall verursachtGemeinde muss Straßenbäume sorgfältig kontrollieren und dabei fachlich vorgebildete Kontrolleure einsetzen

Das Oberlan­des­gericht Rostock hat die Berufung einer Gemeinde zurückgewiesen, die vom Landgericht Rostock dem Grunde nach verpflichtet worden war, einem Autofahrer Schmerzensgeld und Schadensersatz zu leisten. Der Autofahrer war im September 2006 auf einer Bundesstraße unterwegs, als eine Pappel, die als erste an einem einmündenden Feldweg stand, stürzte und den PKW des Klägers unter sich begrub. Die Pappel war zu 70 % innerlich verfault und brach 30 cm über dem Boden ab. Bei dem Unfall wurde der PKW des Klägers beschädigt und er selbst schwer verletzt.

Die beklagte Gemeinde (hier: Stadt Güstrow) hatte die später umgestürzte Pappel im August 2005 und im Februar 2006 kontrollieren lassen. Das Straßenbauamt schätzte die Pappel als abbruch­ge­fährdet ein und sah sie zum Fällen vor. Der Landkreis als Geneh­mi­gungs­behörde für Baumfällungen erkannte dies nicht als dringlich an. Ein bei der beklagten Gemeinde beschäftigter Bediensteter führte im Februar 2006 eine Baumkontrolle durch und schätzte die Pappel als vital ein.

OLG: Gemeinde hat Verkehrs­si­che­rungs­pflicht

Nach Auffassung des Oberlan­des­ge­richts Rostock traf die beklagte Gemeinde eine besonders strenge Verkehrssicherungspflicht, da der Baum in der Nähe einer viel befahrenen Bundesstraße stand. Die Gemeinde hätte eine sorgfältigere äußere Besichtigung durchführen müssen. Zwar kontrollierte die Gemeinde die Bäume halbjährlich.

Baumkontrolleur war nicht sorgfältig genug

Der von der Beklagten betraute Baumkontrolleur untersuchte den Baum aber nicht mit der erforderlichen Sorgfalt. Er hätte vielmehr auf Grund eines Pilzbefalls weitere Untersuchungen vornehmen müssen. Eine solch eingehende Untersuchung hätte einen unterhalb der Grasnarbe vorhandenen Brand­krus­tenpilz erkennbar gemacht, der zur sofortigen Fällung des Baumes Veranlassung gegeben hätte. Da dies unterblieben war, verurteilte der durch zwei Sachverständige beratene 5. Zivilsenat des Oberlan­des­ge­richts Rostock die Gemeinde dem Grunde nach zum Schadensersatz und zur Zahlung von Schmerzensgeld. Das Landgericht Rostock hat nunmehr über die Höhe dieser Positionen zu entscheiden. Der Kläger verlangt insgesamt € 25.269,07.

Quelle: ra-online, Oberlandesgericht Rostock

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil8807

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI