21.11.2024
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Oberlandesgericht Oldenburg Urteil12.06.2009

OLG Oldenburg: Notar muss über Schen­kungs­steuer aufklärenBei Schenkungen und Zweck­zu­wen­dungen unter Lebenden ist auf mögliche Steuerpflichten hinzuweisen

Bei der Beurkundung eines Grund­s­tücks­über­tra­gungs­ver­trages hat der Notar die Vertragspartner auf die Verpflichtung zur Zahlung von Schen­kungs­steuer hinzuweisen. Unterlässt er einen solchen Hinweis, macht er sich schaden­s­er­satz­pflichtig. Der Schaden bemisst sich nach der Höhe der angefallenen Schen­kungs­steuer. Das entschied das Oberlan­des­gericht Oldenburg.

Hintergrund der Entscheidung ist folgender Sachverhalt: Ein Vater wollte sein Grundstück zu je 1/2 seinem Sohn und seiner Schwie­ger­tochter schenken. Sie wandten sich an einen Notar, der den Übertra­gungs­vertrag auch beurkundete. Die Schwie­ger­tochter hatte dann aufgrund des fehlenden Verwandt­schafts­ver­hält­nisses zum Schwiegervater Schen­kungs­steuer in Höhe von rund 2250,- € zu zahlen. Weil der Notar nicht über den Anfall der Schen­kungs­steuer aufgeklärt hatte, verklagte die Schwie­ger­tochter diesen auf Schadensersatz. Sie argumentierte: Hätte sie von dem Anfall der Schen­kungs­steuer gewusst, hätte der Schwiegervater das gesamte Grundstück zunächst seinem Sohn geschenkt. Dieser hätte dann erst in einem zweiten Schritt die Hälfte des Grundstücks auf sie übertragen, wobei dann unter Eheleuten keine Schen­kungs­steuer angefallen wäre.

Das Landgericht hatte die Klage zunächst abgewiesen. Auf die Berufung der Klägerin gab das Oberlan­des­gericht der Klägerin Recht. Grundsätzlich bestehe zwar keine Verpflichtung eines Notars über steuerliche Folgen eines Grund­s­tü­ck­ge­schäftes aufzuklären. Eine Ausnahme gelte jedoch nach dem Erbschafts­steu­errecht. Bei der Beurkundung von Schenkungen und Zweck­zu­wen­dungen unter Lebenden habe der Notar auf mögliche Steuerpflichten hinzuweisen. Bei der Bemessung des Schadens müsste sich die Klägerin jedoch die ersparten Notarkosten für eine zweite Beurkundung anrechnen lassen.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OLG Oldenburg vom 13.07.2009

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