18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen einen Schreibtisch mit einem Tablet, einer Kaffeetasse und einem Urteil.

Dokument-Nr. 24800

Drucken
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Oldenburg Beschluss17.07.2017

Prozess­kos­tenhilfe kann nach Erhalt einer Erbschaft zurückverlangt werdenProzess­kos­tenhilfe ist kein Selbstläufer

Erhält jemand für einen Rechtstreit magels ausreichend eigener zur Verfügung stehender finanzeller Mittel Prozess­kos­tenhilfe, kann der Staat das vorgeschossene Geld dann zurückverlangen, wenn sich nach dem Prozess die finanziellen Verhältnisse - zum Beispiel durch eine Erbschaft - wieder bessern. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlan­des­ge­richts Oldenburg hervor.

Im zugrunde liegenden Verfahren hatte zunächst das Amtsgericht Westerstede entschieden, dass ein Mann, dem Prozesskostenhilfe gewährt worden war, diese zurückerstatten muss, nachdem der Mann nach Abschluss des Prozesses zu Geld gekommen war. Der Rechtpfleger forderte die Prozess­kos­tenhilfe in Höhe von 2.300 Euro zurück. Der Mann machte geltend, dass er das Geld bereits wieder verbraucht habe.

Anschaffung eines Autos für rund 25.000 Euro nicht akzeptabel

Das Oberlan­des­gericht Oldenburg entschied, dass sich der Mann darauf nicht habe berufen können. Er habe, obwohl er wusste, dass der Staat ihm Geld vorgeschossen habe, ein neues Auto für rund 25.000 Euro angeschafft und dies damit begründet, dass er das Auto brauche, um die Umgangskontakte mit seinen in Belgien lebenden Kindern wahrnehmen zu können. Dies sei nicht akzeptabel, so das Gericht. Der Mann wäre verpflichtet gewesen, sich mit einem günstigeren Modell zu begnügen. Dann wäre auch Geld für die Rückzahlung der Prozess­kos­tenhilfe vorhanden gewesen.

Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg/ra-online

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss24800

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI