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- Landgericht Oldenburg, Urteil21.07.2015, 18 Ns 79/15
Oberlandesgericht Oldenburg Beschluss21.01.2016
Ehemaliger Rechtsanwalt erhält wegen Betruges und Untreue Haftstrafe und BerufsverbotRechtsanwalt veruntreut wiederholt Gelder von Mandanten
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat eine Entscheidung des Landgerichts Oldenburg bestätigt, mit der ein ehemaliger Rechtsanwalt aus Oldenburg wegen Betruges und Untreue zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt sowie ein dreijähriges Berufsverbot gegen ihn verhängt wurde.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Rechtsanwalt suchte im Jahr 2007 die Ehefrau eines Mandanten auf, der sich in Untersuchungshaft befand, und erklärte ihr bewusst wahrheitswidrig, dass eine Durchsuchung anstehe. Wenn sie noch Bargeld oder Wertsachen im Haus habe, könne er diese gern mitnehmen und für sie verwahren. Die Ehefrau händigte dem Rechtsanwalt daraufhin 42.000 Euro aus, welche dieser, wie von vornherein geplant, für eigene Zwecke verwendete.
Rechtsanwalt verbucht Auszahlung der Lebensversicherung eines Mandanten auf eigenem Konto
Ein Jahr später erhielt der Rechtsanwalt von demselben Mandanten den Auftrag, zwei Lebensversicherer auf Zahlung von knapp 20.000 Euro in Anspruch zu nehmen. Die Lebensversicherer überwiesen den Betrag auf ein Konto des Rechtsanwalts. Dieser verbuchte das Geld als Einnahme und behielt es für sich.
Rechtsanwalt leitet erstrittenes Geld nicht an Gläubiger des Mandanten weiter
Im Jahr 2010 erstritt der Rechtsanwalt in einem Zivilverfahren für einen anderen Mandanten einen Betrag in Höhe von rd. 26.000 Euro. Die unterlegene Partei händigte ihm einen Scheck aus, den er bei seiner Bank einlöste. Entgegen dem Auftrag des Mandanten leitete er das Geld nicht an dessen Gläubiger weiter, sondern verwendete es für eigene Zwecke.
Rechtsanwalt verbucht Erspartes von Mandanten unter Vorwand auf eigenem Konto
Ebenfalls im Jahr 2010 vertrat der Rechtsanwalt ein Ehepaar, das auf Rückzahlung unberechtigter Sozialleistungen in Höhe von mehr als 30.000 Euro in Anspruch genommen worden war. Als er erfuhr, dass die Ehefrau 25.000 Euro auf einem Sparkonto hatte, erklärte er ihr, dass es für den Rechtsstreit besser sei, kein Geld auf dem Konto zu haben. Die Ehefrau hob daraufhin das Geld ab und übergab es dem Rechtsanwalt, der es für sich verbrauchte.
OLG bestätigt vom Landgericht verhängte Freiheitsstrafe und Berufsverbot
Die Staatsanwaltschaft Oldenburg erhob Anklage vor dem Amtsgericht Oldenburg. Das Amtsgericht verurteilte den Rechtsanwalt nach umfangreicher Beweisaufnahme - er bestritt die Taten - wegen Betruges und Untreue in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten. Gleichzeitig verhängte es ein dreijähriges Berufsverbot gegen ihn. Dagegen legte der Rechtsanwalt Berufung beim Landgericht Oldenburg ein. Das Landgericht bestätigte den Schuldspruch des Amtsgerichts, reduzierte die Gesamtfreiheitsstrafe jedoch auf zwei Jahre und neun Monate. Dagegen legte der Rechtsanwalt Revision beim Oberlandesgericht Oldenburg ein. Das Oberlandesgericht hielt die Ausführungen des Landgerichts zur Strafzumessung für unzureichend und verwies die Sache daher insoweit an das Landgericht zurück. Das Landgericht verhandelte die Sache erneut und verurteilte den Rechtsanwalt wieder zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Das Berufsverbot hielt es ebenfalls aufrecht. Dagegen legte der Rechtsanwalt erneut Revision beim Oberlandesgericht Oldenburg ein. Damit hatte er dieses Mal jedoch keinen Erfolg. Der 1. Strafsenat bestätigte die Entscheidung des Landgerichts.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 05.02.2016
Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg/ra-online
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