18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen die Ausrüstung eines Polizisten.

Dokument-Nr. 8990

Drucken
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Oldenburg Beschluss22.12.2009

Spielerisches Saugen älterer Kinder an der mütterlichen Brust ist nicht als sexueller Missbrauch zu wertenHandeln der Mutter stellt keine Straftat dar

Wenn Kinder - auch im fortge­schrittenen Alter - spielerisch oder um Geborgenheit zu suchen, an der mütterlichen Brust nuckeln, liegt keine strafbare Handlung der Mutter wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern oder Schutz­be­fohlenen vor. Dies entschied das Oberlan­des­gericht Oldenburg.

Eine vietnamesische Mutter war vom Amtsgericht Leer wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 6 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Sie hatte es zugelassen, dass ihr 6-jähriger Sohn mehrmals nach Hochschieben der Bekleidung ihre Brust ergriff und an dieser saugte, ohne dabei Muttermilch zu trinken. Die Mutter hatte das Verhalten ihres Sohnes unterstützt, indem sie zärtlich ihre Hand um den Kopf oder den Rücken des Jungen gelegt und ihn nicht zurückgewiesen hatte. Die ebenfalls anwesende 9-jährige Nichte der Angeklagten hatte dann das gleiche getan.

Landgericht beurteilt Verhalten der Mutter als strafbaren sexuellen Missbrauch

Die Berufung der Angeklagten gegen das Urteil vor dem Landgericht Aurich blieb ohne Erfolg. Auch das Landgericht sah angesichts des Alters der Kinder in dem in Deutschland unüblichen Verhalten der Mutter einen strafbaren sexuellen Missbrauch.

Oberlan­des­gericht hebt Urteil des Landgerichts auf

Die Revision der Angeklagten beim Oberlan­des­gericht Oldenburg führte nun zu einer Aufhebung der Verurteilung und zum Freispruch. Das Geschehen sei nach seinem objektiven Erschei­nungsbild in keinster Weise sexualbezogen gewesen. Schon mangels einer sexuellen Handlung komme eine Strafbarkeit der Mutter daher aus Rechtsgründen nicht in Betracht.

Quelle: ra-online, OLG Oldenburg

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss8990

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI