Dokument-Nr. 24856
Permalink https://urteile.news/
- FamRZ 2009, 2019Zeitschrift für das gesamte Familienrecht mit Betreuungsrecht (FamRZ), Jahrgang: 2009, Seite: 2019
- Amtsgericht Halberstadt, Beschluss03.12.2008
Oberlandesgericht Naumburg Urteil19.03.2009
Antragssteller muss Kosten des Berufungsverfahrens im Falle eines verfrühten Scheidungsantrags tragenAblauf des Trennungsjahrs im Berufungsverfahren
Läuft das Trennungsjahr im Berufungsverfahren ab, so kann die Scheidung ausgesprochen werden. Jedoch hat der Ehegatte gemäß einer entsprechenden Anwendung des § 97 Abs. 2 der Zivilprozessordnung (ZPO) die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen, der den Scheidungsantrag verfrüht gestellt hat. Dies hat das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2008 stellte ein Ehemann einen Scheidungsantrag. Er führte dabei an, dass seine Ehefrau der Scheidung zustimme und er von seiner Ehefrau seit Mai 2007 getrennt lebe. Im Verfahren stellte sich jedoch heraus, dass die Trennung erst mit Auszug der Ehefrau aus der gemeinsamen Wohnung im Januar 2008 erfolgte. Da das für eine einvernehmliche Scheidung erforderliche Trennungsjahr nicht abgelaufen war, wies das Amtsgericht Halberstadt den Scheidungsantrag zurück. Dagegen richtete sich die Berufung des Ehemanns.
Ausspruch der Scheidung aufgrund Ablaufs des Trennungsjahrs im Berufungsverfahren
Das Oberlandesgericht Nürnberg entschied zu Gunsten des Ehemanns und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Da das erste Trennungsjahr inzwischen abgelaufen sei, seien die Voraussetzungen für eine Scheidung gemäß § 1565 BGB gegeben.
Kostentragungspflicht des Ehemanns für verfrühten Scheidungsantrag
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts müsse der Ehemann aufgrund des verfrühten Scheidungsantrags gemäß einer entsprechenden Anwendung des § 97 Abs. 2 ZPO die Kosten für das Berufungsverfahren tragen. Denn seine Berufung sei nur deshalb erfolgreich, weil im Verlaufe des Verfahrens das erste Trennungsjahr abgelaufen war.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 18.09.2017
Quelle: Oberlandesgericht Nürnberg, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil24856
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.