21.11.2024
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Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.

Dokument-Nr. 20753

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Urteil13.03.2014Oberlandesgericht Naumburg2 U 100/13
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW-RR 2015, 20Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Jahrgang: 2015, Seite: 20
  • NZV 2015, 144Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV), Jahrgang: 2015, Seite: 144
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Vorinstanz:
  • Landgericht Halle, Urteil16.08.2013, 4 O 131/13
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Naumburg Urteil13.03.2014

Schmerzensgeld von 25.000 Euro aufgrund dauerhafter Erekti­o­ns­s­törung nach VerkehrsunfallErekti­o­ns­s­törung kann zu Beein­träch­ti­gungen des Sexuallebens, Stimmungs­veränderungen und Depressionen führen

Erleidet ein Unfallopfer nach einem Verkehrsunfall unter anderem eine dauerhafte Erekti­o­ns­s­törung, so kann dies ein Schmerzensgeld von 25.000 Euro rechtfertigen. Es ist zu beachten, dass eine Erekti­o­ns­s­törung eine Beein­träch­tigung des Sexuallebens, Stimmungs­veränderungen sowie Depressionen nach sich ziehen kann. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlan­des­ge­richts Naumburg hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2011 kam es zwischen einem Motorradfahrer und einem Pkw-Fahrer zu einem Verkehrsunfall. Hintergrund dessen war, dass der Pkw-Fahrer die Vorfahrt missachtet hatte. Der Motorradfahrer erlitt aufgrund des Unfalls ein Hämatom im Bereich der Peniswurzel, Schmerzen bei Erektionen, eine Schürfwunde am Penisschaft, Prellungen am Becken und der Wirbelsäule und eine Oberschenkel-/Kniekontusion. Zudem kam es zu einer dauerhaften Erektionsstörung. Der Unfall­ve­r­ur­sacher zahlte einen Schmer­zens­geld­betrag in Höhe von 10.000 Euro. Dem Unfallopfer war dies jedoch zu wenig. Es erhob daher Klage auf Zahlung eines weiteren Schmer­zens­geldes von mindestens 40.000 Euro. Das Landgericht Halle erkannte hingegen nur einen Betrag von weiteren 7.500 Euro zu, so dass das Unfallopfer Berufung einlegte.

Schmer­zens­geldan­spruch in Höhe von insgesamt 25.000 Euro bestand

Das Oberlan­des­gericht Naumburg hielt einen Schmer­zens­geld­betrag in Höhe von insgesamt 25.000 Euro für angemessen. Unter Berück­sich­tigung der bereits vorgerichtlich gezahlten 10.000 Euro habe dem Unfallopfer daher nach Ansicht des Gerichts ein Anspruch auf weitere 15.000 Euro zugestanden.

Für Schmer­zens­geldhöhe zu berück­sich­tigende Unfallfolgen

Das Oberlan­des­gericht berücksichtigte hinsichtlich der Schmer­zens­geldhöhe zunächst die infolge des Unfalls eingetretene Minderung der Erwer­bs­fä­higkeit um 10 %. Nicht außer Acht blieb ferner die dauerhafte Erekti­o­ns­s­törung, die zu einer erheblichen Beein­träch­tigung des Sexuallebens führte. Dies habe sich nachteilig auf die Beziehung und das Selbst­wert­gefühl ausgewirkt. Es habe die Gefahr von Stimmungs­schwan­kungen und Depressionen bestanden. Zwar sei die Erekti­o­ns­s­törung durch Medikamente zeitweilig zu beheben gewesen. Dies sei jedoch mit Nebenwirkungen verbunden gewesen. Darüber hinaus berücksichtigte das Gericht die schmerzhaften weiteren Verletzungen, den zweitägigen stationären Krankenhausaufenthalt und den Grad des Verschuldens des Unfall­ve­r­ur­sachers, der als mittlere Fahrlässigkeit bewertet wurde.

Quelle: Oberlandesgericht Naumburg, ra-online (zt/NJW-RR 2015, 20/rb)

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