21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen den Auspuff eines Autos.
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Naumburg Urteil15.09.2006

OLG zur Wartepflicht auf dem Beschleu­ni­gungs­streifen einer AutobahnFließender Verkehr hat Vorfahrt

Wer auf dem Beschleu­ni­gungs­streifen auf der Autobahn fährt, darf nicht einfach seine Auffahrt auf die Autobahn erzwingen. Der fließende Verkehr hat Vorfahrt. Wer auf dem Beschleu­ni­gungs­streifen fährt, muss warten. Dies geht aus einem Urteil des Oberlan­de­ge­richts Naumburg hervor, das einen LKW-Fahrer, der allzu sorglos auf die Autobahn gefahren war, zu einer 70 prozentigen Haftung verurteilte.

Im vorliegenden Fall verursachte ein LKW-Fahrer einen Unfall auf der Autobahn. Er wechselte vom Beschleu­ni­gungs­streifen auf die Autobahn. Da er noch sehr langsam war, zwang er einen von hinten herannahenden Autofahrer zu einer Vollbremsung. Zwar gelang es dem Autofahrer noch rechtzeitig zu bremsen, doch der hinter ihm fahrende LKW fuhr auf ihn auf.

Das Gericht verurteilte den auf die Autobahn eingefahrenen LKW-Fahrer zu einer Haftungsquote von 70 Prozent. Er sei grob fahrlässig gefahren. Zwar diene der Beschleu­ni­gungs­streifen dem zügigen Einfädeln, jedoch habe der durchgehende Verkehr stets Vorfahrt. Der Einfädelnde habe außerdem gesteigerte Sorgfalts­pflichten. Er dürfe nur Lücken nutzen, die den Autobahnverkehr nicht wesentlich verlangsamen bzw. müsse der Autobahnverkehr die Möglichkeit haben, auf die Überholspur zu wechseln.

Im Fall habe sich aber auch der auffahrende LKW-Fahrer nicht richtig verhalten. Die Einfä­de­lungs­absicht des einfahrenden LKWs sei frühzeitig erkennbar gewesen. Daher hätte der auffahrende LKW-Fahrer z.B. Abbremsen oder einen Spurwechsel vornehmen müssen.

Quelle: ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil4812

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI