Oberlandesgericht München Urteil15.10.2020
Bei Verweigerung des Schwenkens eines Baukrans über Nachbargrundstück muss gegen Grundstückseigentümer Duldungsklage erhoben werdenKein Recht auf eigenmächtige Selbsthilfe
Verweigert der Eigentümer eines Nachbargrundstücks das schwenken eines Baukrans über das Grundstück, so muss der Berechtigte zur Durchsetzung seines Hammerschlags- und Leiterrechts jedenfalls in Bayern eine Duldungsklage erheben. Er ist nicht berechtigt, eigenmächtig zur Selbsthilfe zu greifen. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Eigentümer eines in Bayern liegenden Grundstücks wollte im Jahr 2020 damit beginnen auf seinen Grundstück ein Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage zu errichten. Dazu war es erforderlich, dass ein Baukran aufgestellt wird und dieser über ein Nachbargrundstück schwenkt. Der Bauherr wies die Eigentümerin des Nachbargrundstücks darauf hin. Diese stimmte jedoch ein Schwenken des Krans über ihr Grundstück nicht zu. Der Bauherr beachtete dies nicht und ließ den Kran - ohne Ladung - über das Nachbargrundstück schwenken. Die Nachbarin nahm daraufhin den Bauherren und die Baufirma im Eilverfahren auf Unterlassung in Anspruch.
Landgericht wies Eilantrag ab
Das Landgericht München II wies den Eilantrag der Nachbarin ab. Diese müsse ein Überschwenken ihres Grundstückes ohne Last gemäß § 905 Satz 2 BGB dulden. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Berufung der Nachbarin.
Oberlandesgericht bejaht Unterlassungsanspruch
Das Oberlandesgericht München entschied zu Gunsten der Nachbarin. Ihr stehe der Anspruch auf Unterlassung zu. Das Überschwenken des Grundstücks der Nachbarin falle - ob mit oder ohne Last - unter dem Hammerschlag- und Leiterrechts gemäß Art. 46b Abs. 1 Bay AGBGB. Danach sei der Bauherr und die Baufirma nach Ablehnung des Überschwenkens durch die Nachbarin nicht berechtigt gewesen, eigenmächtig zur Selbsthilfe zu greifen. Sie hätten vielmehr eine Duldungsklage erheben müssen und erst aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung das Nachbargrundstück in Anspruch nehmen dürfen. Ohne dies liege eine verbotene Eigenmacht vor.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 09.02.2021
Quelle: Oberlandesgericht München, ra-online (vt/rb)