Dokument-Nr. 20515
Permalink https://urteile.news/
- NJW-RR 2015, 138Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Jahrgang: 2015, Seite: 138
- NJW-Spezial 2014, 712 (Wolfgang Roth)Zeitschrift: NJW-Spezial, Jahrgang: 2014, Seite: 712, Entscheidungsbesprechung von Wolfgang Roth
Oberlandesgericht München Beschluss31.10.2014
Nicht jede auch schwerwiegende geistige Erkrankung führt zur TesttierunfähigkeitKrankhafte Störung muss Erwägungen und Willensentschlüsse beeinträchtigen
Nicht jede auch schwerwiegende geistige Erkrankung führt zu einer Testierunfähigkeit. Dazu ist vielmehr erforderlich, dass die krankhafte Störung die Erwägungen und Willensentschlüsse bei Errichtung einer letztwilligen Verfügung beeinträchtigt. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall ging es um die Testierfähigkeit eines Erblassers und um die Wirksamkeit eines im März 2009 errichteten notariellen Testaments. So lagen medizinische Gutachten vor, die die Geschäftsfähigkeit des Erblassers aufgrund geistiger Erkrankungen zumindest teilweise in Frage stellten. Kurz vor der Errichtung eines notariellen Testaments stellten mehrere andere Sachverständige aber fest, dass der Erblasser testtierfähig sei.
Nicht jede auch schwerwiegende geistige Erkrankung führt zur Testtierunfähigkeit
Das Oberlandesgericht München führte dazu aus, dass nicht jede auch schwerwiegende geistige Erkrankung eine Testierunfähigkeit begründet. Es sei vielmehr erforderlich, dass die krankhafte Störung die Erwägungen und Willensentschlüsse bei Errichtung einer letztwilligen Verfügung beeinträchtigt. Ist dies nicht der Fall, so spielen krankhafte Vorstellungen und Empfindungen für die Gültigkeit einer letztwilligen Verfügung keine Rolle. Auch eine Betreuung berühre grundsätzlich nicht die Testierfähigkeit des Betreuten (vgl. BayObLG NJW-RR 2005, 1025; OLG München NJW-RR 2008, 164). Es bedürfe wirklicher (vgl. OLG Hamm OLGZ 1969, 301), das heißt begründeter bzw. konkreter Zweifel, etwa gestützt auf fachärztliche Gutachten oder Urteile.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 26.01.2015
Quelle: Oberlandesgericht München, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss20515
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.