21.11.2024
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Dokument-Nr. 2660

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Bayerisches Oberstes Landesgericht Beschluss11.02.2004

Alkoholsucht kann Testament unwirksam machenZur fehlenden Testier­fä­higkeit wegen Alkoholsucht

Ein von einem Alkoholiker verfasstes Testament kann unwirksam sein, wenn dem Erblasser beim Abfassen des Testaments die Erkennt­nis­fä­higkeit fehlt. Das hat das Bayerische Oberste Landgericht entschieden.

Der Erblasser war im November 2000 im Alter von 53 Jahren an den Folgen langjähriger Alkoho­l­ab­hän­gigkeit verstorben. Kurz vor seinem Tod verfasste er im September 2000 ein neues Testament und änderte damit ein mehrere Jahre altes Testament zu Ungunsten seines vorher als Alleinerben eingesetzten Halbbruders ab. Ein nach seinem Tode zu der Frage der Testier­fä­higkeit eingeholtes Gutachten ergab, dass es ihm an der erforderlichen Erkennt­nis­fä­higkeit und Willensbildung fehlte, als er im September 2000 ein neues Testament verfasste.

Daher sprach das Nachlassgericht (Amtsgericht München) dem Erblasser nachträglich die Testier­fä­higkeit ab, was sein Testament aus dem September 2000 unwirksam werden ließ.

Das Landgericht München I und das Bayerische Oberste Landgericht bestätigten die Rechts­auf­fassung des Amtsgerichts München.

Der Erblasser sei i.S.d. § 2229 IV BGB testierunfähig gewesen. Testierunfähig sei derjenige, dessen Erwägungen und Willen­s­ent­schlüsse nicht mehr frei auf einer dem allgemeinen Verkehrs­ver­ständnis entsprechenden Würdigung der Außendinge und der Lebens­ver­hältnisse beruhten.

Vorinstanzen:

Landgericht München I, Az. 16 T 17076/02

Amtsgericht München, Az. 63 VI 15584/00

Quelle: ra-online

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