18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen, wie während einer Hochzeit die Ringe angesteckt werden.

Dokument-Nr. 2729

Drucken
Beschluss15.11.2001Oberlandesgericht München12 UF 1289/01
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht München Beschluss15.11.2001

Während des freiwilligen sozialen Jahres muss kein Unterhalt gezahlt werdenFreiwilliges soziales Jahr steht Zivildienst gleich

Die Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres darf im Ergebnis nicht anders behandelt werden als die Ableistung des Zivildienstes. Da dem Kind während dieser Zeit in der Regel Unterkunft, Verpflegung und Taschengeld gewährt wird, entfällt eine Bedürftigkeit. Das hat das Oberlan­des­gericht München entschieden.

Im Fall leistete eine junge Frau ein soziales Jahr ab. Es war als Orien­tie­rungsphase vor einem geplanten Studium gedacht. Der unter­halts­pflichtige Vater kürzte daraufhin die Unter­halts­zah­lungen.

Zu Recht, wie das Oberlan­des­gericht München entschied. Die Richter setzten die Unter­halts­pflicht des Vaters auf ,- EUR fest. Der Bedarf der Tochter sei durch Unterkunft und Verpflegung sowie ein Taschengeld gedeckt. Sie sei unter­halts­rechtlich verpflichtet, die angebotenen Leistungen anzunehmen und dürfe nicht durch Wohnen zu Hause mit höheren Fahrtkosten den Bedarf erhöhen.

Vorinstanz:

AG Miesbach - 2 F 528/00

Quelle: ra-online

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss2729

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI