21.11.2024
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Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.
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Oberlandesgericht München Urteil09.08.2012

OLG München: Fahrzeug­beschädigung durch Zurückrollen an einer Tiefga­ra­ge­n­ausfahrt - Schadener­satzpflicht des auffahrenden FahrersMit zurückrollenden Fahrzeugen muss gerechnet werden

Wer auf ein Fahrzeug auffährt, das an einer Tiefga­ra­ge­n­ausfahrt aufgrund des Anfahrens kurz zurückrollt, haftet auf Schadenersatz. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlan­des­ge­richts München hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall wollte die Fahrerin eines PKW an einer Tiefga­ra­genrampe anfahren. Nach lösen der Handbremse gab sie jedoch nicht genügend Gas, so dass das Fahrzeug etwa einen halben Meter zurückrollte. Dabei kam es mit dem hinter ihr befindlichen Fahrzeug zu einem Auffahrunfall. Sie verlangte auf Grund des Vorfalls Schadenersatz von dem auffahrenden Fahrer.

Anspruch auf Schadenersatz bestand

Das Oberlan­des­gericht München gab der Autofahrerin recht. Ihr habe ein Anspruch auf Schadenersatz zugestanden. Wer an einer Tiefga­ra­genrampe anfahre, dürfe einen halben Meter zurückrollen. Nachfolgende Fahrzeugführer müssten damit rechnen und einen Sicherheitsabstand einhalten. Tun sie dies nicht, haften sie für den Schaden.

Quelle: Oberlandesgericht München, ra-online (vt/rb)

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