15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht München Urteil17.03.2011

Schmerzensgeld von 1.500 EUR aufgrund unzureichender Aufklärung über Risiken einer HandoperationKeine Einwilligung zur Operation bei erfolgter Risiko­auf­klärung

Wird ein Patient nur unzureichend über die Risiken einer Handoperation aufgeklärt, so kann ihm ein Schmerzensgeld zu stehen, wenn er bei erfolgter ordnungsgemäßer Risiko­auf­klärung keine Einwilligung zur Operation erteilt hätte. Erleidet der Patient durch die Operation Gefühls­s­tö­rungen sowie Wundschmerzen, muss er vier Tage im Krankenhaus verbringen, verbleibt eine Narbe sowie ein verstärktes Schmerzgefühl und darf er über vier Wochen nach der Operation seine Hand nicht stark belasten, so rechtfertigt dies ein Schmerzensgeld von 1.500 EUR. Dies hat das Oberlan­des­gericht München entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 1993 verletze sich ein 40-jähriger Mann bei einem Sturz in seinem Haus an der rechten Hand. Da es im Anschluss daran zu einer fehlerhaften ärztlichen Behandlung kam, verheilten die verrenkten Knochen in einer Fehlstellung. Der Mann litt seit dem unter Bewegungs­ein­schrän­kungen und Schmerzen. In einem Arzthaf­tungs­prozess erhielt er deswegen 100.000 EUR an Schadensersatz. Im Januar 1999 unterzog sich der Mann einer Operation an der Hand. Hintergrund dessen war, dass die Ärzte eine Besserung der Beschwerden in Aussicht stellten. Diese Einschätzung war aber falsch. Nach der Operation haben sich die Beschwerden nicht verbessert. Der Mann klagte daher auf Zahlung eines Schmer­zens­geldes.

Landgericht wies Klage ab

Das Landgericht München II wies die Schmer­zens­geldklage ab. Der Kläger habe nämlich nicht nachweisen können, dass er unzureichend über die Risiken der Operation aufgeklärt worden sei. Gegen diese Entscheidung legte der Kläger Berufung ein.

Oberlan­des­gericht bejaht Anspruch auf Schmerzensgeld

Das Oberlan­des­gericht München entschied zu Gunsten des Klägers und hob daher die Entscheidung des Landgerichts auf. Die Beweisaufnahme habe gezeigt, dass der Kläger vor der Operation nicht ordnungsgemäß aufgeklärt wurde. Ihm habe daher ein Anspruch auf Schmerzensgeld zugestanden.

Schmerzensgeld in Höhe von 1.500 EUR

Das Oberlan­des­gericht hielt ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.500 EUR für angemessen. Die Operation habe zu einer Beein­träch­tigung des körperlichen Wohlbefindens des Klägers geführt. Durch den Eingriff habe der Kläger Gefühls­s­tö­rungen und Wundschmerzen an der Hand erlitten. Er habe 4 Tage lang im Krankenhaus bleiben müssen. Zudem sei eine Narbe verblieben. Postoperativ habe der Kläger über vier Wochen gewisse Belastungen der Hand vermeiden müssen. Ferner habe sich das Schmerzgefühl in der Hand nach der Operation etwas verstärkt.

Quelle: Oberlandesgericht München, ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil23330

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI