15.11.2024
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Urteil30.09.2014Oberlandesgericht KölnIII - 1 RVs 91/14
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Oberlandesgericht Köln Urteil30.09.2014

OLG Köln bestätigt Freispruch des ehemaligen Wirtschafts­de­zer­nenten der Stadt Köln vom Vorwurf der BestechlichkeitRüge der Staats­an­walt­schaft unbegründet

Die Freisprüche des ehemaligen Wirtschafts­de­zer­nenten der Stadt Köln vom Vorwurf der Bestechlichkeit sowie des Mitangeklagten vom Vorwurf der Bestechung wurden vom Oberlan­des­gericht Köln bestätigt

Die Staats­an­walt­schaft hatte dem Angeklagten F. insbesondere vorgeworfen, er habe sich als Wirtschafts­de­zernent der Stadt Köln und damit als Amtsträger von dem Mitangeklagten A. im August 2003 eine Vergütung im Hinblick auf dessen Beteiligung an dem Projekt "Protonenklinik" versprechen lassen. Das Amtsgericht hatte den Angeklagten F. u.a. wegen Bestechlichkeit im besonders schweren Fall zu einer Gesamt­frei­heits­strafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Den Angeklagten A. hatte das Amtsgericht zu einer Bewäh­rungs­strafe von einem Jahr verurteilt.

LG spricht Angeklagte von Vorwürfen frei

Das Landgericht sprach beide Angeklagte von allen Vorwürfen frei. Es hatte insbesondere nicht feststellen können, dass der Angeklagte F. vor seinem Ausscheiden aus dem Dienst der Stadt Köln am 30.11.2004 eine Nebentätigkeit für den Angeklagten A. ausgeübt oder mit diesem verbindliche Vereinbarungen über eine anschließende Tätigkeit getroffen hatte. Die Rüge der Staats­an­walt­schaft, die diesen Feststellungen zugrunde liegende Beweiswürdigung sei rechts­feh­lerhaft, weil sie unvollständig sei und gegen Denkgesetze verstoße, hat das Oberlan­des­gericht Köln für unbegründet erachtet und die darauf gestützte Revision daher verworfen.

Quelle: Oberlandesgericht Köln/ ra-online

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