18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen einen Schreibtisch mit einem Tablet, einer Kaffeetasse und einem Urteil.
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Köln Urteil08.10.2009

Strafgefangener erhält keine Entschädigung wegen Mehrfach­be­legung der Zelle und offener ToiletteRichter sehen keine erheblichen Nachteile für den Gefangenen

Das Oberlan­des­gericht Köln hat die Klage eines Strafgefangenen zurückgewiesen, der vom Land Nordrhein- Westfalen eine Entschädigung in Höhe von 1.100,- € für angeblich menschen­un­würdige Unterbringung in einer Justiz­voll­zugs­anstalt verlangt hatte. Die anderslautende Entscheidung des Landgerichts Bonn wurde aufgehoben.

Der Gefangene verbüßte von November 2003 bis April 2007 eine mehrjährige Haftstrafe in der Justiz­voll­zugs­anstalt Rheinbach. In diesem Zeitraum wurde er einmal für 6 Tage und einmal für 38 Tage in einer Einzelzelle untergebracht, die er mit einem Mithäftling teilen musste, da zu dieser Zeit umfangreiche Bauarbeiten in der JVA stattfanden und die Hafträume entsprechend neu verteilt werden mussten. Die Zelle war nur 7,6 qm groß, die Toilette war lediglich durch eine sog. Schamwand vom übrigen Raum abgetrennt. Der Strafgefangene sah darin eine menschen­un­würdige Unterbringung, die ihm jeden Rückzugsraum geraubt habe, in dem er sein Gefühl- und Intimleben ungestört hätte ausleben können.

Land NRW bestreitet menschen­un­würdige Unterbringung

Das beklagte Land verneinte demgegenüber eine menschen­un­würdige Unterbringung, der Häftling habe eine Fülle von Möglichkeiten gehabt, sich auch außerhalb seiner Zelle aufzuhalten. Außerdem habe er sich nie mündlich oder schriftlich um eine Verlegung bemüht oder eine gerichtliche Entscheidung beantragt.

OLG: Keine erhebliche Verletzung der Menschenwürde

Nach Auffassung des Zivilsenats kommt ein Anspruch auf Geldent­schä­digung schon deshalb nicht in Betracht, weil die mögliche Verletzung der Menschenwürde und des Persön­lich­keits­rechts nicht erheblich und eine Geldent­schä­digung zur Genugtuung daher nicht erforderlich sei. Ob die Unterbringung tatsächlich als menschen­un­würdig anzusehen war, hat der Senat offen gelassen. Eine Entschädigung komme in solchen Fällen nur unter besonderen Umständen in Betracht, die umfassend zu würdigen seien. Auch wenn die räumlichen Verhältnisse in der Einzelzelle besonders beengt gewesen seien und es sich bei dem Strafgefangenen um einen insulin­pflichtigen Diabetiker gehandelt habe, sei doch nicht erkennbar, dass dieser unter der Unterbringung besonders gelitten habe. Zwar habe er sich mündlich gegenüber den Vollzugsbeamten beschwert, sein Anliegen dann aber später nicht mehr weiterverfolgt.

Sanie­rungs­a­r­beiten wurden durchgeführt

Schließlich sei zu berücksichtigen, dass die Zusammenlegung der beiden Gefangenen in einer Zelle sachliche Gründe in den Sanie­rungs­a­r­beiten hatte. Dem Land könne daher allenfalls ein Verschulden im unteren Bereich vorgeworfen werden, weil für die Zeit der Umbauarbeiten keine ausreichende Haftraumreserve gebildet worden sei. Keinesfalls liege ein schikanöses Verhalten des Landes bzw. seiner Vollzugs­be­diensteten vor.

Quelle: ra-online, Oberlandesgericht Köln

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil8588

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI