15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen verschiedene Szenen aus der Wirtschaftswelt und ein zentrales Paragrafenzeichen.

Dokument-Nr. 13983

Drucken
Urteil10.08.2012Oberlandesgericht Köln6 U 27/12
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • WRP 2013, 95Zeitschrift: Wettbewerb in Recht und Praxis (WRP), Jahrgang: 2013, Seite: 95
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Köln Urteil10.08.2012

Unerwartet hohe Nachfrage: Einzelhandel darf Rabatt­ma­r­ke­n­aktion nicht vorzeitig abbrechenOberlan­des­gericht rügt Irreführung der Verbraucher

Eine Einzel­han­delskette darf eine Rabatt­ma­r­ke­n­aktion nicht vorzeitig abbrechen, sofern auf diese Möglichkeit in den Teilnah­me­be­din­gungen nicht ausdrücklich hingewiesen worden ist. Dies entschied das Oberlan­des­gericht Köln.

Im Streitfall hatte die beklagte Einzel­han­delskette im Jahr 2011 eine Rabatt­ma­r­ke­n­aktion in Zusammenarbeit mit der Firma Zwilling durchgeführt. Kunden konnten beim Einkauf Rabattmarken erwerben und diese zum Vollkleben von Rabattheftchen nutzen. Unter Vorlage dieser Rabattheftchen konnten sie sodann Messer der Marke Zwilling zu stark herabgesetzten Preisen erwerben. Die Aktion wurde ca. 2 Monate vor dem in den Teilnah­me­be­din­gungen angekündigten Termin beendet. Grund hierfür war die hohe Nachfrage, die über dem Erfolg früherer Rabattaktionen lag und die Kapazität des Messer­her­stellers erschöpft hatte.

Veranstalter muss auf Möglichkeit des vorzeitigen Abbruchs der Aktion in Teilnah­me­be­din­gungen hinweisen

Der Kläger, eine Verbrau­cher­zentrale, nahm die Beklagte auf Unterlassung derartiger Sonderaktionen in Anspruch, wenn diese vorzeitig abgebrochen werden müssen, ohne dass auf diese Möglichkeit in den Teilnah­me­be­din­gungen hingewiesen werde. Das Landgericht Köln hatte in erster Instanz die Klage abgewiesen. Auf die Berufung der Verbrau­cher­zentrale hat das Oberlan­des­gericht nun das Urteil abgeändert und der Klage stattgegeben.

Einschrän­kungslose Angabe eines Endzeitpunktes für Sonderverkaufs stellt Irreführung der Verbraucher dar

Der Beklagten sei eine Irreführung des Verbrauchers vorzuwerfen, wird in der Urteils­be­gründung ausgeführt. Zwar habe die Beklagte zunächst vorgehabt, die Aktion wie vorgesehen zu Ende zu führen und sei später nur deswegen davon abgerückt, weil der Erfolg von ihr unvorhergesehen so durchschlagend war, dass das Unternehmen auch unter Auslastung aller Kapazitäten die Nachfrage, die auf 4,5 Millionen Stück geschätzt wurde, nicht hätte befriedigen können. Jedoch erwarte der Verbraucher bei der Teilnahme an einer Rabatt­ma­r­ke­n­aktion, dass sich das anbietende Unternehmen so hinreichend mit den verbilligt angebotenen Waren eingedeckt habe, dass er auch gegen Ende des angekündigten Aktio­ns­zeit­raumes noch von dem Angebot zum verbilligten Erwerb Gebrauch machen könne. Sei dies tatsächlich nicht der Fall, liege in der einschrän­kungslosen Angabe eines Endzeitpunktes des Sonderverkaufs eine Irreführung der Marktteilnehmer.

Einzel­han­dels­un­ter­nehmen hätte sich ausreichend bevorraten müssen

Zudem habe die Beklagte den großen Erfolg der Rabatt­ma­r­ke­n­aktion aufgrund ähnlich großer Erfolge früherer Aktionen voraussehen können und hätte sich daher ausreichend bevorraten müssen.

Quelle: Oberlandesgericht Köln/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil13983

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI