Dokument-Nr. 9025
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Oberlandesgericht Köln Urteil15.08.2008
OLG Köln: Ärzte dürfen auch ohne Facharzttitel in Gelben Seiten werbenVerbraucher erwartet unter Ärzte-Rubriken nicht ausschließlich Fachärzte
Ein Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie darf auch dann in den Gelben Seiten unter der Rubrik „Ärzte: Plastische Chirurgie“ werben, wenn er keinen Facharzttitel für plastische und ästhetische Chirurgie besitzt. Dies entschied das Oberlandesgericht Köln.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte ein Wettbewerbsverein erfolglos gegen einen Arzt geklagt, der seit Jahren Schönheitsoperationen am Kopf und am ganzen Körper durchführt.
Eintragung suggeriert nicht automatisch Facharzt-Kompetenzen
Allein durch die Eintragung des Arztes unter der Rubrik „Ärzte: Plastische Chirurgie“ werde den angesprochenen Verbrauchern nicht der unzutreffende Eindruck vermittelt, er sei Facharzt für plastische und ästhetische Chirurgie oder habe ein zertifiziertes Recht zur Durchführung von Operationen auf diesem Gebiet erworben, begründeten die Kölner Richter die Klageabweisung. Gewöhnlich werde nämlich nicht erwartet, dass unter den Ärzte-Rubriken der Gelben Seiten nur Fachärzte des entsprechenden ärztlichen Fachgebiets eingetragen sind.
Aufmerksame Interessenten registrieren unterschiedliche Anzeigen von Fachärzten und Ärzten mit entsprechendem Tätigkeitsschwerpunkt
Erkennbar beziehe sich die Rubrizierung - anders als bei Rechtsanwälten, wo weiter zwischen „Fachanwälten“ und anderen „Anwälten“ unterschieden wird - keineswegs nur auf Fachärzte. Im Bereich „Ärzte: Plastische Chirurgie“ wie auch in sonstigen Bereichen, für die es Fachärzte gibt, seien vielmehr in alphabetischer Folge sowohl Ärzte aufgeführt, die auf ihre entsprechende Facharztbezeichnung besonders hinweisen, als auch solche, die dies nicht tun. Bei dieser Sachlage werde ein Interessent, der das Verzeichnis auf der Suche nach einem Arzt mit einer gewissen Aufmerksamkeit durchgeht, ohne weiteres annehmen, dass die Rubrik sowohl Fachärzte als auch Ärzte umfasst, die lediglich ihren Tätigkeitsschwerpunkt auf dem betreffenden Gebiet haben, ohne zur Führung des betreffenden Facharzttitels berechtigt zu sein, betonten die Richter.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 08.01.2010
Quelle: ra-online, OLG Köln
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