15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen ein Gebäude, welches gerade abgerissen wird.

Dokument-Nr. 24504

Drucken
Urteil20.05.2015Oberlandesgericht Köln11 U 116/14
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW 2016, 728Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Jahrgang: 2016, Seite: 728
  • NJW-RR 2016, 141Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Jahrgang: 2016, Seite: 141
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
Vorinstanz:
  • Landgericht Köln, Urteil04.07.2014, 37 O 114/11
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Köln Urteil20.05.2015

Bauunternehmer nicht zur Prüfung der Statik­be­rechnung eines Architekten verpflichtetPrüfpflicht nur bei "ins Auge springenden" Mängeln

Ein Bauunternehmer darf sich grundsätzlich auf die statische Berechnung eines Architekten verlassen. Er ist nur dann zu einer Prüfung verpflichtet, wenn die Mängel "ins Auge springen". Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlan­des­ge­richts Köln hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Ehepaar erteilte im Juni 2005 einem Maurermeister den Auftrag zur Errichtung eines Einfa­mi­li­en­hauses mit Tierarztpraxis auf dem Grundstück der Ehefrau. Nach Fertigstellung des Hauses stellte das Ehepaar Schäden am Haus fest, die aufgrund von Mängeln an der Statik verursacht wurden. Die Ehefrau klagte aufgrund dessen gegen den Maurermeister auf Schadensersatz in Höhe von über 17.300 EUR. Dieser wehrte sich gegen die Inanspruchnahme mit dem Hinweis, dass die Statik nicht von ihm, sondern von dem Architekten geprüft wurde. Die Ehefrau hielt dies für unbeachtlich, da der Maurermeister aufgrund eigener Sachkunde die statische Berechnung habe vornehmen und somit den Fehler habe erkennen können.

Landgericht wies Schaden­s­er­satzklage ab

Das Landgericht Köln wies die Schaden­s­er­satzklage ab. Der Beklagte habe die Prüfungspflicht bezüglich der fehlerhaften Statik nicht verletzt. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Berufung der Klägerin.

Oberlan­des­gericht verneint ebenfalls Schaden­s­er­satz­an­spruch

Das Oberlan­des­gericht Köln bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Berufung der Klägerin zurück. Der Beklagte hafte nicht für die durch den Mangel an der Statik hervorgerufenen Schäden.

Keine Verletzung von Prüfpflichten

Ein Bauunternehmer habe nach Auffassung des Oberlan­des­ge­richts grundsätzlich nicht die Pflicht, die Erkenntnisse des Architekten oder Sonderfachmanns auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Er könne sich vielmehr auf die Erkenntnisse verlassen. Er habe nur offenkundige, im Rahmen seiner eigenen Sachkunde ohne weiteres "ins Auge springende" Mängel zu überprüfen. Dies gelte insbesondere bei einer ihm vorgegebenen, von einem Statiker als Sonderfachmann erstellten, statischen Berechnung. Die Klägerin habe nicht darlegen können, dass die statischen Fehlbe­rech­nungen dermaßen offensichtlich waren, dass der Beklagte sie habe erkennen müssen. Das Gericht verwies darauf, dass selbst der Prüfstatiker den Fehler übersehen habe. Dass der Beklagte die statische Berechnung selbst habe vornehmen können, ändere an der eingeschränkten Prüfpflicht nichts.

Quelle: Oberlandesgericht Köln, ra-online (vt/tb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil24504

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI