14.11.2024
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Sie sehen, wie während einer Hochzeit die Ringe angesteckt werden.

Dokument-Nr. 1158

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Urteil27.06.2005Oberlandesgericht Koblenz9 UF 51/05
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Oberlandesgericht Koblenz Urteil27.06.2005

Hausmann muss seinen Kindern weiterhin Unterhalt zahlen

Ein Mann, der in seiner neuen Ehe die Rolle des Hausmannes übernimmt, muss seinen Kindern aus erster Ehe weiterhin Unterhalt zahlen. Das hat das Oberlan­des­gericht (OLG) Koblenz entschieden.

Der Mann war der Ansicht, seinen Kindern aus erster Ehe nicht mehr unter­halts­pflichtig zu sein, da er kein eigenes Einkommen mehr habe. Er habe die Rolle des Hausmannes übernommen, da seine neue Ehefrau mehr verdiene als er. Der Mann habe in diesem Fall den Unterhalt aus dem Einkommen seiner neuen Frau zu zahlen, so das Gericht. Darüber hinaus könne er eine Nebentätigkeit aufnehmen und z.B. an Samstagen, etwas hinzuverdienen.

Quelle: ra-online

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