Dokument-Nr. 17421
Permalink https://urteile.news/
- MMR 2013, 795Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR), Jahrgang: 2013, Seite: 795
Oberlandesgericht Koblenz Urteil12.09.2012
Wettbewerbsverstoß: Per E-Mail angekündigte Vertragsänderung kommt nicht wegen fehlenden Widerspruchs des Kunden zustandeE-Mail mit entsprechendem Inhalt ist irreführend und daher wettbewerbswidrig
Kündigt ein Telekommunikationsanbieter seinen Kunden per E-Mail an, dass im Falle eines fehlenden Widerspruchs eine Vertragsänderung in Kraft tritt, handelt es wettbewerbswidrig. Eine solche E-Mail ist nämlich im Sinne von § 5 Abs. 1 UWG irreführend, da eine Vertragsänderung nicht aufgrund von Schweigen zustande kommt. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Osnabrück hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Telekommunikationsanbieter teilte im März 2011 seinen Kunden per E-Mail mit, dass es im Mai 2011 zu einer Vertragsänderung kommt, sollten die Kunden nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen widersprechen. Ein Verbraucherschutzverein sah darin eine irreführende geschäftliche Handlung und somit ein Wettbewerbsverstoß. Es klagte daher auf Unterlassung. Nachdem das Landgericht Koblenz der Klage stattgab, legte der Telekommunikationsanbieter Berufung ein.
Anspruch auf Unterlassung bestand
Das Oberlandesgericht Koblenz bestätigte das erstinstanzliche Urteil und wies die Berufung des Telekommunikationsunternehmens zurück. Denn ein Anspruch auf Unterlassung habe gemäß § 8 UWG bestanden.
Vorliegen einer irreführenden geschäftlichen Handlung
Nach Ansicht des Oberlandesgerichts habe eine irreführende geschäftliche Handlung im Sinne des § 5 Abs. 1 UWG vorgelegen. Denn der Inhalt der E-Mail sei fehlerhaft und daher irreführend gewesen. Wer die Wahrheitspflicht als oberstes Gebot im Wettbewerb verletzt, verstoße regelmäßig gegen § 5 Abs. 1 UWG. Durch die E-Mail sei bei den Kunden der unzutreffende Eindruck entstanden, die Vertragsänderung komme im Fall eines nicht erklärten Widerspruchs zustande. Dies sei jedoch nicht richtig. Denn eine Vertragsänderung komme grundsätzlich nicht durch Schweigen zustande, sondern durch zwei übereinstimmende ausdrückliche Erklärungen beider Vertragsparteien.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 02.01.2014
Quelle: Oberlandesgericht Koblenz, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil17421
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.