22.11.2024
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Oberlandesgericht Koblenz Urteil20.01.2016

Werbung für Magnet­feld­therapie mit Hinweis auf Aktivierung der Selbstheilung des Körpers wegen Irreführung unzulässigTherapeutische Wirksamkeit der Therapie wissen­schaftlich nicht belegt

Das Oberlan­des­gericht Koblenz hat entschieden, dass Ärzte nicht damit werben dürfen, dass eine von ihnen angebotene Magnet­feld­therapie das Immunsystem sowie die Selbstheilung aktiviert und Schmerzen lindern kann. Das Gericht verwies darauf, dass diese Angaben eine therapeutische Wirksamkeit dieser Therapie suggerieren, die wissen­schaftlich nicht belegt ist.

In dem der Entscheidung zu Grunde liegenden Fall hatte ein nieder­ge­lassener Arzt im Internet für eine von ihm angebotene Magnet­feld­therapie mit den Angaben geworben, durch ein individuell abgestimmtes pulsierendes Energiefeld, das um eine bestimmte Körperstelle aufgebaut werde, könnten die Selbstheilung des Körpers aktiviert und Schmerzen gelindert werden. Sehr gute Erfolge habe er bei der Behandlung von Rückenleiden, Gelenk­ver­schleiß an Knien und Hüfte, Rheuma und Prellungen erzielt; auch bei Migräne und Durch­blu­tungs­stö­rungen könne die pulsierende Magnetfeld-Therapie nachhaltig helfen. Obwohl die Wirkung der Behandlung bisher noch nicht wissen­schaftlich bestätigt sei, beobachte er in seiner Praxis täglich erfreuliche Therapieerfolge.

OLG erklärt Werbeangaben für irreführend und damit unzulässig

Das Oberlan­des­gericht Koblenz entschied, dass der Arzt diese Werbeangaben künftig zu unterlassen habe, weil sie irreführend und damit unzulässig sind. Sie suggerieren nach Auffassung der Richter nämlich eine therapeutische Wirksamkeit der Therapie, obwohl eine solche wissen­schaftlich nicht belegt ist. Daran ändert auch der Hinweis auf den fehlenden wissen­schaft­lichen Nachweis der Wirksamkeit der Therapie nichts, zumal der Arzt in der Fortsetzung dieses Satzes zum Ausdruck gebracht hatte, dass er in seiner Praxis täglich erfreuliche Therapieerfolge beobachte.

Quelle: Oberlandesgericht Koblenz/ra-online

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