18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen ein Flugzeug am Himmel.

Dokument-Nr. 17504

Drucken
Urteil13.06.2012Oberlandesgericht Koblenz5 U 1501/11
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW-RR 2012, 1082Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Jahrgang: 2012, Seite: 1082
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Koblenz Urteil13.06.2012

Reise­preis­min­derung wegen Dauerkühle während einer Kreuzfahrt aufgrund nicht ausreichender Regulierungs­möglichkeit der Klimaanlage in der KabineNicht­ge­währ­leistung einer angenehmen Atmosphäre begründet Reisemangel

Kommt es aufgrund der ungenügenden Regulierbarkeit einer Klimaanlage zu einer Dauerkühle in der Kabine eines Kreuz­fahrt­schiffs, so rechtfertigt dies eine Reise­preis­min­derung. Denn die fehlende Gewährleistung einer angenehmen Atmosphäre begründet einen Reisemangel. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlan­des­ge­richts Koblenz hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Mann buchte für sich und seine Ehefrau bei einer Reise­ver­an­stalterin eine Weltreise zum Preis von etwa 26.000 €, beginnend ab September 2008. Die Reise beinhaltete eine 33 Tage andauernde Seereise von Vancouver nach Auckland. Da die Klimaanlage in der Kabine des Kreuz­fahrt­schiffes nicht richtig funktionierte, machte der Mann eine Reisepreisminderung geltend. So war eine individuelle Regulierbarkeit nicht möglich und die Raumtemperatur erreichte keine 20 °C. Die Reise­ver­an­stalterin wehrte sich gegen die Inanspruchnahme, so dass der Fall vor Gericht landete.

Anspruch auf Reise­preis­min­derung bestand

Das Oberlan­des­gericht Koblenz entschied zu Gunsten des Reisenden. Diesem habe ein Anspruch auf Minderung des Reisepreises zugestanden. Denn die Funkti­o­ns­schwächen der Klimaanlage haben einen Reisemangel dargestellt. Die Klimatisierung der Kabine sei nicht in der Lage gewesen, eine angenehme Atmosphäre zu gewährleisten. Daher sei es zu einer Dauerkühle gekommen, die eine Anwesenheit in der Kabine unangenehm machte. Das Gericht hielt daher eine Minderung in Höhe von 1.500 € für angemessen.

Quelle: Oberlandesgericht Koblenz, ra-online (zt/NJW-RR 2012, 1082/rb)

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil17504

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI