21.11.2024
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Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.

Dokument-Nr. 5841

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Beschluss03.03.2008Oberlandesgericht Koblenz5 U 1343/07
Vorinstanz:
  • Landgericht Koblenz, Urteil26.09.2007, 10 O 561/04
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss03.03.2008

Psychiatrische Fachklinik ist bei suizid­ge­fährdeten Patienten zu besonderen Siche­rungs­maß­nahmen verpflichtet

Eine damals 56 Jahre alte Patientin hatte bis zu ihrer stationären Aufnahme in einer psychiatrischen Fachklinik bereits zahlreiche Suizidversuche unternommen. Während ihres Klini­k­auf­ent­haltes versuchte sie, sich zunächst mit Tabletten und später mit einem Bademan­tel­gürtel das Leben zu nehmen.

Bei einem weiteren Selbst­mord­versuch zündete sie mit einem Feuerzeug ihre Kleidung an. Hierbei erlitt sie schwerste Verbrennung. Für die dadurch entstandenen Behand­lungs­kosten haftet nach einem Urteil des Landgerichts Koblenz die Klinik, da deren Mitarbeiter den Unfall durch konkrete Siche­rungs­maß­nahmen hätten vermeiden müssen.

Die dagegen gerichtete Berufung der Klinik hat der 5. Zivilsenat des Oberlan­des­ge­richts Koblenz zurückgewiesen. Danach war das Kranken­haus­personal aufgrund der Vorgeschichte der Patientin dazu verpflichtet, alle Gefahren abzuwenden und für die Überwachung und Sicherung der Patientin Sorge zu tragen. Es wäre sicherzustellen gewesen, dass die unüberwachte Patientin keinen Zugriff auf Feuerzeuge oder sonstige für eine Selbst­ge­fährdung geeignete Gegenstände hat.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OLG Koblenz vom 02.04.2008

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