12.03.2025
Urteile, erschienen im Februar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
5      12
6 3456789
7 10111213141516
8 17181920212223
9 2425262728  
Urteile, erschienen im März 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
9      12
10 3456789
11 10111213141516
12 17181920212223
13 24252627282930
14 31      
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
12.03.2025  
Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.

Dokument-Nr. 16973

Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.
Drucken
Beschluss08.02.2012Oberlandesgericht Koblenz5 U 109/12
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW-RR 2012, 987Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Jahrgang: 2012, Seite: 987
  • NZV 2012, 482Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV), Jahrgang: 2012, Seite: 482
  • ZMR 2013, 494Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR), Jahrgang: 2013, Seite: 494
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss08.02.2012

Keine Verkehrs­sicherungs­pflicht­verletzung bei Sturz eines Rennradfahrers wegen Fahrbahnspalt einer WerkseinfahrtUnbefugte Wegenutzung begründet keinen Ausschluss der Ersatzpflicht

Stürzt ein Rennradfahrer wegen seiner schmalen Bereifung aufgrund eines 2,5 cm breiten Fahrbahnspalts, so liegt regelmäßig keine Verletzung der Verkehrs­sicherungs­pflicht vor. Zudem führt eine unbefugte Wegenutzung nicht zum Ausschluss einer Ersatzpflicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlan­des­ge­richts Koblenz hervor.

Im zugrunde liegenden Fall begab sich ein Rennradfahrer zu einem Parkplatz eines Unternehmens, weil dort eine von einem Radsportclub organisierte Vereinsradtour beginnen sollte. Als der Radfahrer zur Pförtnerloge fuhr, um sich einen Stempel abzuholen, geriet er mit seinem schmalen Vorderreifen in einen etwa 2,5 cm breiten Spalt und stürzte. Der Spalt rührte von einem Kabelschacht her, der quer über der Fahrbahn verlief und mit Metallplatten abgedeckt war. Der Radfahrer klagte nachfolgend gegen das Unternehmen auf Zahlung von Schmerzensgeld.

Anspruch auf Schmerzensgeld bestand nicht

Das Oberlan­des­gericht Koblenz entschied gegen den Rennradfahrer. Diesem habe kein Anspruch auf Schmerzensgeld zugestanden, da das Unternehmen nicht seine Verkehrssicherungspflicht verletzt habe. Es sei nicht auszuschließen gewesen, dass es durch den Fahrzeugverkehr zu einer Verschiebung und damit zu einer Spaltbildung gekommen war. Da sich die hier gebildete Spaltbreite von ca. 2,5 cm noch in vertretbaren Grenzen hielt, sei die Spaltbildung hinzunehmen gewesen.

Befahren der Fahrbahn mit schmalen Reifen war unüblich

Eine solche Spaltbreite habe nach Auffassung des Oberlan­des­ge­richts für den gewöhnlichen Verkehr keine Gefahr dargestellt. Gleiches habe in der Regel für Fahrräder gegolten, weil deren Reifen gewöhnlich breiter als der vorgefundene Spalt sind. Demgegenüber seien schmal bereifte Rennräder, wie das des gestürzten Rennradfahrers, eher unüblich. Damit habe das Unternehmen also nicht rechnen müssen.

Quelle: Oberlandesgericht Koblenz, ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss16973

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI