23.11.2024
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Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.

Dokument-Nr. 18184

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Beschluss05.11.2012Oberlandesgericht Koblenz5 U 1059/12
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • ZMR 2014, 279Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR), Jahrgang: 2014, Seite: 279
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Oberlandesgericht Koblenz Beschluss05.11.2012

Vermieter muss nicht im Rechtsstreit auf Verlangen des Mieters zum Beweis geleisteter Mietzahlungen Kontoauszüge vorlegenMieter muss Erfüllung seiner Mietzah­lungs­pflicht nachweisen

Der Mieter ist verpflichtet im Streitfall die Erfüllung seiner Mietzah­lungs­pflicht nachzuweisen. Dieser Pflicht kann er nicht dadurch nachkommen, dass er die Vorlage der Kontoauszüge des Vermieters verlangt. Eine solche Vorlagepflicht des Vermieters besteht nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlan­des­ge­richts Koblenz hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Mieter von Gewerberäumen kam seiner Pflicht zur Zahlung der Miete nicht nach. Daraufhin erhob die Vermieterin Klage. Der Mieter wandte jedoch ein, dass er seiner Zahlungspflicht nachgekommen sei. Dies könne durch Vorlage der Kontoauszüge der Vermieterin belegt werden.

Mieter konnte Erfüllung seiner Zahlungspflicht nicht nachweisen

Das Oberlan­des­gericht Koblenz entschied zu Gunsten der Vermieterin. Diese habe ein Anspruch auf die ausgebliebene Miete zugestanden. Der Mieter habe nicht nachweisen können, dass er seiner Zahlungspflicht nachgekommen ist.

Keine Pflicht des Vermieters zur Vorlage der Kontoauszüge

Die Vermieterin sei zudem nicht verpflichtet gewesen, so das Oberlan­des­gericht weiter, die Kontoauszüge vorzulegen.

Quelle: Oberlandesgericht Koblenz, ra-online (zt/ZMR 2014, 279/rb)

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