14.11.2024
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Dokument-Nr. 1691

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Oberlandesgericht Koblenz Beschluss20.10.2005

Unnötige Fotokopien müssen nicht bezahlt werden5.000,- EUR für Fotokopien von Unterlagen sind unnötig

Ein Rechtsanwalt blieb auf den Kosten von 40.000 Kopien sitzen. Die Kosten in Höhe von ca. 5.000,- EUR sind nicht erstat­tungsfähig. Das hat das Oberlan­des­gericht Koblenz entschieden.

Ein Rechtsanwalt fertigte für eine Eigen­tü­mer­ge­mein­schaft bestehend aus 162 Mitgliedern die vollständigen Prozess­un­terlagen in Kopie an. Insgesamt verursachten die 40.000 Kopien 5.000,- EUR Kosten.

Diese Kosten seien nicht erstat­tungsfähig, so das Oberlan­des­gericht Koblenz. Es hätte ausgereicht, wenn der Anwalt den Verwalter des Objekts informiert hätte und diesem die weitere Information der Mitglieder zu überlassen.

Quelle: ra-online

der Leitsatz

1. Zur Wahrnehmung der Rechte einer großen Wohnungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft (hier: 162 Mitglieder) ist es in der Regel nicht notwendig, sämtliche Prozess­un­terlagen zu kopieren und komplett jedem einzelnen Wohnungs­ei­gentümer zuzuleiten. Im Allgemeinen reicht es aus, den rechts­ge­schäftlich bestellten Vertreter der Wohnungs­ei­gentümer zu informieren.

2. Die durch Unterrichtung sämtlicher Wohnungs­ei­gentümer verursachten Kopiekosten sind daher nicht erstat­tungsfähig.

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