18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Koblenz Urteil08.01.2007

Autobahnraser haften bei Unfall mitRicht­ge­schwin­digkeit soll Gefahren herabsetzen

Wer auf der Autobahn die Richt­ge­schwin­digkeit von 130 km/h überschreitet, haftet bei einem Unfall unter Umständen mit, auch wenn er sonst den Unfall nicht verschuldet hat. Das geht aus einem Urteil des Oberlan­des­ge­richts Koblenz hervor.

Im Fall fuhr ein Motorradfahrer mit möglicherweise 270 Sachen über die Autobahn - jedenfalls kam es in Höhe einer Auffahrt zu einem Auffahrunfall, bei dem eine Aufpra­ll­ge­schwin­digkeit von mindestens 190 km/h festgestellt wurde. Was war passiert? Vor dem Motorradfahrer hatte der Autofahrer von der rechten auf die linke Spur gewechselt, um einem anderen Autofahrer, die Spur zum Einfädeln frei zu machen. Bei der Kollision erlitt der Motorradfahrer erhebliche Verletzungen sowie materielle Schäden. Er stufte seinen eigenen Haftungsanteil auf 25 % ein und verlangte somit 75 % des Schadens vom Autofahrer. In dem Autobahn­ab­schnitt bestand keine Geschwin­dig­keits­be­grenzung. Der Autofahrer trug vor Gericht vor, schon einige Zeit auf der linken Spur gefahren zu sein, als sich der Motorradfahrer mit möglicherweise 270 km/h näherte; er sei jedenfalls bei ordnungsgemäßer Rückschau nicht zu sehen gewesen.

Das Landgericht Mainz und das Oberlan­des­gericht Koblenz als Berufungs­instanz verurteilten den klagenden Motorradfahrer zu einem Mitver­schul­den­santeil von 50 %. Da keinem Unfall­be­tei­ligten ein Verschulden nachzuweisen sei, müsse die Betriebsgefahr gegeneinander abgewogen werden.

Hinsichtlich des Fahrverhaltens des Autofahrers sei der bei Herannahen rückwärtigen Verkehrs immer gefahrvolle Fahrspurwechsel zu berücksichtigen. Dagegen stünde die Geschwindigkeit des Motorradfahrers von etwas über 200 km/h. Diese habe er zwar fahren dürfen; habe jedoch damit die Autobahn-Richt­ge­schwin­digkeit von 130 km/h um mehr als 70 km/h überschritten. Dies führe unstreitig zu einer Mithaftung des Motorradfahrers. Mit der Überschreitung der Richt­ge­schwin­digkeit von rund 60 % habe der Motorradfahrer ein erhebliches Gefah­ren­po­tential geschaffen, das sich bei dem hier in Rede stehenden Unfall auch ausgewirkt habe, denn es wäre unstreitig nicht zu dem Zusammenstoß gekommen, wenn der Motorradfahrer die Richt­ge­schwin­digkeit eingehalten hätte.

Die Richt­ge­schwin­digkeit sei aber gerade empfohlen worden, um die Gefahren herabzusetzen, die aus dem Betrieb eines Kfz mit hoher Geschwindigkeit herrührten. Diese beruhten u. a. darauf, dass ein Kraftfahrer bei einer solchen Geschwindigkeit nur noch unfallfrei bleiben könne, wenn alle anderen Verkehrs­teil­nehmer sich absolut unfallfrei verhalten. Nach allem trage der Motorradfahrer daher einen Mitver­schul­den­santeil von 50 %.

Quelle: ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil3850

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI