21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen eine abgedunkelte Fassade von mehreren Hochhäusern, auf der ein Schutzschild leuchtet.
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Koblenz Urteil14.07.2006

Wer sein Auto unangemeldet tunt, riskiert den Versi­che­rungs­schutzGetuntes Auto verleitet zu riskanterer Fahrweise

Wer sein Auto tunt, verliert den Versi­che­rungs­schutz. Dies gilt selbst dann, wenn das durch das Tuning technisch veränderte Teil nicht ursächlich für den Unfall war. Es reicht aus, dass das Tuning insgesamt zu riskantem Fahren verleitet. Nach einem Urteil des Oberlan­des­ge­richtes Koblenz ist die Versicherung von ihrer Leistungs­pflicht befreit, wenn sie technische Veränderungen nicht ausdrücklich bewilligt hat, sofern diese die Unfallgefahr erhöhen.

Im zugrunde liegenden Fall hatte der Kläger seinen Pkw tiefer gelegt, die Motorleistung gesteigert, die Spur verbreitert und die Bereifung geändert, ohne die beklagte Versicherung darüber zu informieren. Das vollkas­ko­ver­si­cherte Fahrzeug erlitt bei einem Verkehrsunfall einen Totalschaden. Der Unfall wurde dadurch verursacht, dass der Fahrer bei überhöhter Geschwindigkeit die Handbremse zog.

Obwohl die technischen Veränderungen nicht unmittelbar zum Unfall führten, stellte das Gericht fest, dass die Versicherung sich auf ihre Leistungs­freiheit berufen könne.

Das Gericht führte in der Begründung aus, dass von einem unfal­lur­säch­lichen Einfluss des Tunings auf das Fahrverhalten auszugehen sei. Denn das Tuning hätte allein dem Zweck gedient, das Fahrzeug sportlicher und schneller zu machen. Es sei geradezu typisch, dass sich derartige Fahrzeug­ver­än­de­rungen auch auf das Fahrverhalten auswirkten und damit das Risiko erhöhten.

Dem Kläger sei es dagegen nicht gelungen, den möglichen Kausa­li­täts­ge­gen­beweis zu führen. Ein getuntes Fahrzeug schaffe gerade für junge Leute einen besonderen Anreiz, die Grenzen des Fahrzeugs auch tatsächlich auszureizen. Entsprechend führe Tuning gemäß den jeweiligen Tarifmerkmalen in der Regel zu einer höheren Prämi­en­ein­stufung. Der Kläger hätte demnach die Pflicht gehabt, die nach Versi­che­rungs­ab­schluss vorgenommenen Veränderungen bei der beklagten Versicherung anzuzeigen.

Quelle: ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil5102

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI