23.11.2024
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Sie sehen ein Flugzeug am Himmel.

Dokument-Nr. 5839

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Urteil11.01.2008Oberlandesgericht Koblenz10 U 385/07
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW-RR 2008, 1232Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Jahrgang: 2008, Seite: 1232
  • RRa 2008, 181Zeitschrift: Reiserecht aktuell (RRa), Jahrgang: 2008, Seite: 181
  • VersR 2009, 569Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR), Jahrgang: 2009, Seite: 569
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Vorinstanz:
  • Amtsgericht Simmern, Urteil07.03.2007, 3 C 699/06
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Koblenz Urteil11.01.2008

Flugan­nul­lierung: Airline muss Hotelkosten übernehmenKein weiterer Anspruch auf Ausgleichs­zahlung

Wird ein Linienflug aufgrund außer­ge­wöhn­licher Umstände (hier: Nebel) annulliert und verzögert sich die Rückkehr des Fluggastes aus dem Ausland deshalb um zwei Tage, hat der Fluggast in der Zwischenzeit Anspruch auf Betreu­ungs­leis­tungen. Dies hat das Oberlan­des­gericht Koblenz entschieden.

Die Klägerin hatte bei der beklagten Flugge­sell­schaft (hier: Ryanair) einen Flug gebucht, um aus einem Spanien-Urlaub zurückzukehren. Der spanische Flughafen war wegen Nebels nicht anfliegbar. Der Flug wurde deshalb storniert und die Klägerin auf einen Flug zwei Tage später umgebucht.

Das Amtsgericht Simmern hat der Klägerin Schadenersatz zuerkannt, weil die Flugge­sell­schaft in der Zeit nach der Stornierung des Fluges keine Betreu­ungs­leis­tungen erbracht hat. Nach der entsprechenden EU-Richtlinie ist eine Flugge­sell­schaft zu Betreu­ungs­leis­tungen in Form von Essen, Getränken, Hotel­un­ter­bringung, Transport zum Hotel, Telefon­ge­spräche u.ä. verpflichtet.

Soweit die Klägerin darüber hinaus eine Ausgleichs­zahlung wegen der Annullierung des Fluges verlangt hat, blieb ihre Klage vor dem Amtsgericht und dem Oberlan­des­gericht Koblenz ohne Erfolg. Das Oberlan­des­gericht hat ausgeführt, dass der Nebel die Streichung des Fluges gerechtfertigt habe und außerhalb des Verant­wor­tungs­be­reichs der Flugge­sell­schaft liege.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OLG Koblenz vom 02.04.2008

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