18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss07.03.2018

Schmerzensgeld von 400 EUR aufgrund rechtswidriger polizeilicher Ingewahr­samnahme für 13 StundenPflicht zum Freilassen nach Ausschluss einer Eigen- und Fremdgefährdung aufgrund psychiatrischer Untersuchung

Befindet sich eine Person für die Dauer von 13 Stunden zu Unrecht im polizeilichen Gewahrsam, so rechtfertigt dies ein Schmerzensgeld von 400 EUR. Die Person muss sofort freigelassen werden nach dem ein psychiatrisches Gutachten eine Eigen- oder Fremdgefährdung ausgeschlossen hat. Dies hat das Oberlan­des­gericht Koblenz entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund einer Ausein­an­der­setzung mit einem Nachbarn wurde eine alkoho­l­ab­hängige Frau von der Polizei im Juli 2015 gewaltsam in ein Krankenhaus verbracht. Dort sollte ein Alkoholtest durchgeführt und die Frau psychologisch begutachtet werden. Obwohl die Psychiaterin nach der Begutachtung eine Eigen- oder Fremdgefährdung durch die Frau ausschloss, wurde die Frau gegen ihren Willen in polizeilichen Gewahrsam verbracht. Erst nach 13 Stunden wurde sie freigelassen. Nachfolgend klagte die Frau gegen das Land unter anderem wegen der ihrer Meinung nach rechtswidrigen Ingewahr­samnahme auf Zahlung von Schmerzensgeld.

Landgericht gab Schmer­zens­geldklage statt

Das Landgericht gab der Schmer­zens­geldklage statt und sprach der Klägerin einen Betrag von 400 EUR zu. Dies sei angesichts der rechtswidrigen Ingewahr­samnahme für 13 Stunden angemessen. Der Klägerin war dies aber zu wenig. Sie führte insbesondere an, dass bereits die gewaltsame Verbringung ins Krankenhaus rechtswidrig gewesen sei. Sie legte daher Berufung ein.

Oberlan­des­gericht verneint höheren Schmer­zens­geldan­spruch

Das Oberlan­des­gericht Koblenz bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und wies daher die Berufung der Klägerin zurück. Ihr stehe gemäß § 839 Abs. 1 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG ein Anspruch auf Schmerzensgeld in Höhe von 400 EUR aufgrund der 13-stündigen Ingewahr­samnahme zu. Die polizeilichen Maßnahmen seien ab dem Zeitpunkt rechtswidrig gewesen, als die Klägerin im Krankenhaus von der Psychiaterin untersucht wurde und laut dem Unter­su­chungs­bericht mangels Eigen- und Fremdgefährdung hätte entlassen werden müssen.

Gewaltsames Verbringen ins Krankenhaus rechtmäßig

Dagegen sei das gewaltsame Verbringen ins Krankenhaus im Hinblick auf die Alkoholisierung der Klägerin gemäß § 14 Abs. 1 Nr. des Polizeigesetzes Rheinland-Pfalz rechtmäßig gewesen, so das Oberlan­des­gericht. Nach der Vorschrift könne die Polizei eine Person in Gewahrsam nehmen, wenn das zum Schutz der Person gegen eine Gefahr für Leib oder Leben erforderlich ist, insbesondere weil die Person sich erkennbar in einem die freie Willens­be­stimmung ausschließenden Zustand oder sonst in hilfloser Lage befindet.

Quelle: Oberlandesgericht Koblenz, ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss25885

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI