Dokument-Nr. 17067
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- NZV 2013, 502Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV), Jahrgang: 2013, Seite: 502
- Landgericht Freiburg, Urteil10.02.2011, 1 O 283/09
Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil20.12.2012
Schulterverletzung aufgrund Verkehrsunfall: Zweijährige Beeinträchtigungen des Alltags und der Freizeit aufgrund Verletzung begründet Schmerzensgeld von 7.500 €Zudem erhebliche Schmerzen ohne Einnahmen von Schmerzmitteln
Kann eine verunfallte Person über zwei Jahre lang nur eingeschränkt seinen Alltag meistern und ist sie in ihrer Freizeitgestaltung eingeschränkt, berechtigt dies aufgrund der erheblichen Schmerzen ein Schmerzensgeld von 7.500 €. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund eines Verkehrsunfall mit einem Auto im September 2007 erlitt ein Radfahrer eine Schulterverletzung. Bis zu einer Operation zwei Jahre nach dem Unfall hatte er mit den erheblichen Folgen des Unfalls zu kämpfen. Nachdem die Unfallverursacherin ein Schmerzensgeld von 3.000 € zahlte, erhob der Geschädigte Klage auf Zahlung von weiteren Schmerzensgeld.
Landgericht sprach weiteres Schmerzensgeld von 2.000 € zu
Das Landgericht Freiburg sprach dem Radfahrer nach Einholung eines Sachverständigengutachtens ein weiteres Schmerzensgeld von 2.000 € zu. Diesen Betrag hielt er jedoch für zu niedrig und legte daher Berufung ein.
Anspruch auf höheres Schmerzensgeld bestand
Das Oberlandesgericht Karlsruhe gab dem Radfahrer recht. Es hielt ein weiteres Schmerzensgeld von 4.500 € angesichts der Verletzungsfolgen für angemessen. Dem Radfahrer standen daher unter Anrechnung der bereits gezahlten 3.000 € insgesamt ein Schmerzensgeld von 7.500 € zu. Dabei berücksichtigte das Gericht, dass der Radfahrer zwar nur für wenige Tage arbeitsunfähig war, er jedoch über einen Zeitraum von zwei Jahren an den Folgen des Unfalls erheblich litt. So sei seine Lebensgestaltung im Alltag, insbesondere das Autofahren, beeinträchtigt gewesen. Ebenso habe er seiner persönlich wichtigen Freizeitbeschäftigung, wie Klettern und Schwimmen nicht nachgehen können. Nicht unerheblich seien auch seine Schmerzen gewesen, die er während der zwei Jahre nur durch tägliche Schmerzmittel und regelmäßige Cortison-Spritzen ertragen konnte.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 25.10.2013
Quelle: Oberlandesgericht Karslruhe, ra-online (vt/rb)
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