15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen einen Schreibtisch mit einem Tablet, einer Kaffeetasse und einem Urteil.
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil09.11.2016

Berufung von Sängerin Julia Neigel im Urheber­rechtsstreit erfolglosVorsätzliche Täuschung der Sängerin nicht feststellbar

Das Oberlan­des­gericht Karlsruhe hat im Urheber­rechtsstreit zwischen Julia Neigel und zwei Musikern der ehemaligen "Jule Neigel Band" die Abweisung der Klage durch das Landgericht Mannheim bestätigt.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die "Jule Neigel Band" veröffentlichte von 1988 bis 1998 insgesamt acht Musikalben. Die Parteien streiten bei zahlreichen Titeln (Songs) über das Maß ihrer schöpferischen Beteiligung am Schaf­fen­s­prozess und über daraus resultierende urheber­rechtliche Ansprüche. Die Klägerin, Julia Neigel, ist der Auffassung, ihr Anteil an der Komposition der streitigen Songs sei gegenüber der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Verviel­fäl­ti­gungs­rechte (GEMA) zu niedrig angegeben worden. Dies habe zu geringeren Tanti­e­me­n­aus­schüt­tungen und zu weiteren Schäden geführt.

Seinerzeit geschlossene Abreden kommen Funktion eines Vergleichs zu

Das Landgericht Mannheim wies die Klage nach umfangreicher Beweisaufnahme ab. Auf die Berufung der Klägerin, mit der die Klage teilweise umgestellt und erweitert wurde, hat das Oberlan­des­gericht Karlsruhe Zeugen zu der Frage vernommen, ob die Klägerin über die Voraussetzungen, unter denen sie bei der GEMA als Komponistin registriert werden konnte, arglistig getäuscht worden ist. Eine derartige vorsätzliche Täuschung durch die Beklagten konnte das Gericht nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme nicht feststellen. Nach seiner Auffassung war die Klägerin deshalb an die Vereinbarungen, welche die Parteien über die GEMA-Meldungen getroffen haben, gebunden. Diese Abreden dienten seinerzeit dazu, die Unsicherheiten über den Umfang der Beteiligung an den einzelnen Kompositionen zu beseitigen sowie variierende Betei­li­gungs­in­ten­sitäten von Komposition zu Komposition auszugleichen und die Betei­li­gungs­ver­hältnisse dauerhaft zu klären; ihnen kam deshalb die Funktion eines Vergleichs zu. Damit schied eine Kündigung der Vereinbarungen aus. Die Anträge auf Zustimmung zur Umregistrierung der Kompo­si­ti­o­ns­anteile bei der GEMA waren deshalb unbegründet; auch die weiteren Klageanträge blieben ohne Erfolg.

Quelle: Oberlandesgericht Karlsruhe/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil23413

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI