15.11.2024
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Dokument-Nr. 2581

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Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil20.06.2006

VBL: Startguthaben für rentenferne Versicherte bleiben unverbindlichOLG Karlsruhe bestätigt erneut Rechtsprechung

Das Oberlan­des­gericht Karlsruhe hatte mit Urteilen vom 22. September 2005 in einer Reihe von Berufungs­ver­fahren, die so genannte rentenferne Pflicht­ver­si­cherte betreffen, festgestellt, dass die von der Versor­gungs­anstalt des Bundes und der Länder (VBL) erteilte Startgutschrift den Wert der von der oder dem jeweiligen Versicherten bis zum 31.12.2001 erlangten Anwartschaft auf eine bei Eintritt des Versi­che­rungs­falles zu leistende Betriebsrente nicht verbindlich festlege.

Diese Rechtsprechung hat der 12. Senat seither - unter Berück­sich­tigung der Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles - mehrfach bestätigt. Gegen sämtliche Entscheidungen haben die Beklagte und großenteils auch die Kläger beim Bundes­ge­richtshof Revision eingelegt.

Das Oberlan­des­gericht Karlsruhe hat nun an seiner Rechtsprechung in weiteren 28 Fällen festgehalten.

Über die Verbindlichkeit der Start­gut­schriften, die nach den für vor dem 01.01.1947 geborene rentennahe Pflicht­ver­si­cherte geltenden Satzungs­be­stim­mungen erteilt wurden, hat der Senat noch nicht entschieden. Im Anschluss an einen ersten Verhand­lungs­termin am 11. Mai 2006 wurde den beteiligten Parteien aufgegeben, bis zu einem weiteren Verhand­lungs­termin am 21. September 2006 ergänzend vorzutragen.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OLG Karlsruhe vom 20.06.2006

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